Die Finanzämter können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Arbeitnehmer können bei Dienstreisen Mehraufwendungen für Verpflegung abziehen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Es gelten insoweit bestimmte Pauschalen. Werden die Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers beköstigt, wird der entsprechende Verpflegungspauschbetrag gekürzt und auf die Versteuerung des Vorteils verzichtet. Die Kürzung beträgt 20 % des Verpflegungspauschbetrages für ein Frühstück (4,80 EUR) und 40 % für ein Mittag- oder Abendessen (je 9,60 EUR). Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass die Kürzung erfolgt, wenn die „Mahlzeiten anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte“ gewährt werden (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG). Was aber gilt für Arbeitnehmer, die gar keine...
Bereits in der Vergangenheit hatte ich in mehreren Beiträgen (z. B. „Zeitwertkonten für Fremdgeschäftsführer und Minderheit-Gesellschafter“ sowie „Zeitwertkonten: Ein Überblick“) über die neue Rechtsprechung zum Thema berichtet, die sich gegen die bisherige Verwaltungsmeinung stellt. Mit aktuellen BMF-Schreiben vom 8.8.2019 hat sich die Finanzverwaltung nun der bisherigen Rechtsprechung gebeugt. Danach sind Zeitwertkonten grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist, wie es beim Fremd-Geschäftsführer der Fall ist. Zugrunde lag hier das Urteil des BFH vom 22.2.2018 (Az: VI R 17/16). Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH...
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit zum Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Allerdings fordert der Bundesrat in einer Entschließung eine Überprüfung des Freistellungsanspruchs für Auszubildende. Hintergrund Ich hatte bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung über den wesentlichen Reforminhalt des vom Bundestag am 24.10.2019 beschlossenen BBiModG berichtet („Gestern Meister, morgen Bachelor Professional – Bundestag verabschiedet Novelle zum Berufsbildungsgesetz“). Das seit Jahren unveränderte BBiG musste in etlichen Bereichen modernisiert und veränderten Anforderungen in der dualen beruflichen Ausbildung Rechnung tragen,...
Vielleicht habe Sie vor einigen Monaten den Film und die Doku von „Big Manni“ gesehen. Der Fall rund um den Bilanzskandal bei dem badischen Unternehmen Flowtex, deren Horizontalbohrer tatsächlich weder funktioniert hat noch im Einsatz waren. Big Manni alias Manfred Schmider wirkt in der Doku sympathisch. Etwas Sympathie kann sich der Zuschauer kaum verkneifen. Weder Ordnungswidrigkeit noch Kavaliersdelikt Die Geschädigten waren in diesem Fall hauptsächlich Banken, die Mitarbeiter haben ihre Gehälter bekommen. Daher melden diese sich auch sehr positiv zu Wort. Der Charme von Big Manni kommt an, auch beim Zuschauer. Dabei vergisst man allerdings: Bilanzfälschung ist weder eine Ordnungswidrigkeit...
Zuweilen werden Renten nach der Beilegung eines Streits für mehrere Jahre in einem Betrag nachgezahlt. Eine solche Nachzahlung gilt steuerlich als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und gehört damit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese sind nach der sog. Fünftel-Regelung begünstigt. Voraussetzung ist, dass sich die Nachzahlung über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Doch ganz so einfach ist die Sache dann nicht immer, wie ein aktuelles Urteil des FG Münster für den Fall der Rente wegen Erwerbsminderung zeigt. So hat das FG Münster entschieden, dass der ermäßigte...
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