In einem früheren Blog „Die Wesentlichkeit in IFRS-Abschlüssen“ hatte ich mich mit der Beurteilung der Wesentlichkeit bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen befasst. Das Thema Wesentlichkeit spielt aber nicht nur bei der Abschlusserstellung eine große Rolle. Auch für den Abschlussprüfer ist es von zentraler Bedeutung, denn als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, ob die Berichterstattung frei von wesentlichen Fehlern ist. Wie kommt der Abschlussprüfer zu einer Wesentlichkeitsgrenze? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich...
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Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten nur bei eigengenutzten Objekten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dabei sind zwei Alternativen zu unterscheiden: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt...
Entgelte, die ein Reiseveranstalter an Hoteliers für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlt, unterliegen nicht der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25. 07. 2019 – III R 22/16 zu § 8 Nr. 1 Buchst. d und e des Gewerbesteuergesetzes entschieden. Demnach werden bei der Gewerbesteuer dem nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrechts ermittelten Gewinn Miet- und Pachtzinsen, die zuvor gewinnmindernd berücksichtigt wurden, teilweise wieder hinzugerechnet, wenn die Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen des Betriebs des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie...
Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Betroffene aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben. Jüngst hat das Hessische Finanzgericht entschieden, dass die – eventuell versehentliche – Nichtabgabe der Anlage AV später nicht geheilt werden kann. Das heißt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht...
Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, gewähren die Steuergesetze verschiedene Steuervergünstigungen. Diese können jedoch nicht einfach so in Anspruch genommen werden, sondern es gibt gewisse Spielregeln, an die sich die Körperschaften halten müssen. Hierzu zählt u. a. auch, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt sind, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen gegeben sind. Nach § 60 Abs. 1 Satz 2 AO muss die Satzung in die der Anlage 1 zur AO bezeichneten Festlegungen enthalten. Vor dem Finanzgericht Düsseldorf wurde nun ein Streitfall verhandelt,...
Fachautoren, die die derzeit geplanten steuerlichen Änderungen kommentieren oder vorstellen, müssen besonders wachsam sein. Wie wir alle wissen, lag seit längerer Zeit ein Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität vor. Zwischenzeitlich gab es Änderungsanträge, die nicht mehr zählbar waren. Ende letzter Woche immerhin wurde dann das Ergebnis der Arbeit des Finanzausschusses präsentiert: 150 Seiten Beschlussempfehlungen plus 61 Seiten Bericht. Und der Bundestag hat das Gesetz entsprechend verabschiedet. So weit, so gut. Plötzlich hagelt es zu Beginn dieser Woche weitere Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD – als hätte es die Einigung im Finanzausschuss niemals gegeben. Seltsam, aber nun...
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