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17. Juni 2019

Die KfW hat ein aktualisiertes Produktmerkblatt zum Baukindergeld veröffentlicht. Die konkretisierten Regelungen gelten für Anträge auf Baukindergeld, die ab dem 17. Mai 2019 im Portal der KfW gestellt wurden. Die Neuerungen im Überblick: Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade im Steuerrecht verlassen und steuerrechtliche Randgebiete beleuchten.

17. Juni 2019

Jüngst war zu lesen, Politiker auf Bundesebene mokierten sich über den Bundesrechnungshof, der mit seinen Berichten gerade auch schon in der Frühphase von Projekten Bedenken geltend macht. Kritisch geäußert hatte sich der Bundesrechnungshof im Hinblick auf Risiken aus der Reform des Euro-Rettungsfonds ESM und der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags. Formal wird hier teils mit der Qualität der Berichte argumentiert. Dabei drängt sich sofort die Frage auf, ob es sich um „Hilfsargumente“ handelt, um die „Revisoren“ zum Schweigen zu bringen und selbst freie Hand bei Entscheidungen zu haben? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer...

17. Juni 2019

Wer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine Wohnung nutzt, wird sich freuen. In einem steuerzahlerfreundlichen Urteil hat der Bundesfinanzhof am 04.04.2019 entschieden, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine Wohnung, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten wird, grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 18/17). Zum Hintergrund Werbungskosten sind auch die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Ein Beitrag von:...

14. Juni 2019

Am 8.5.2019 hat das BMF den Referentenentwurf des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet. Eine geplante Änderung mit großer Breitenwirkung findet sich in § 8 Abs. 1 EStG. Diese wird für viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen das Ende bedeuten. Im Klartext: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollen ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Und vor allem: Auch Zukunftssicherungsleistungen, also insbesondere Beiträge des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung, sollen künftig keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sein und damit...

14. Juni 2019

Die European Securities and Markets Authority (ESMA, deutsch: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ist Bestandteil des europäischen Finanzaufsichtssystems. In dieser Funktion veröffentlicht die ESMA einmal jährlich eine Übersicht über die getroffenen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden zur Bilanzierung kapitalmarktorientierter IFRS-Bilanzierer. Der jüngste Bericht zeigt die im Rahmen der Stichproben-Überprüfung festgestellten Beanstandungen. In mehr als jedem fünften Fall wurde eine Korrektur der Abschlüsse verlangt, während in den restlichen Fällen die Korrektur in Folgeperioden durchgeführt werden konnte. Wo lagen die Fehler? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business...

13. Juni 2019

Der Steuerabzug nach § 50a EStG hat in den letzten Monaten zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen. In seinen Urteilen vom 24.10.2018 hat sich der BFH nun mit zwei Fällen befassen müssen, denen eine besonders umfangreiche, d.h. eine unbegrenzte, unbefristete und unwiderrufliche Nutzungsüberlassung zu Grunde lag. Fraglich war hier, ob hier bereits ein Verkauf der Rechte vorlag, der nicht dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegt. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler,...

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