Bekanntlich bedürfen Rechnungen einer genauen Leistungsbeschreibung, um daraus die Vorsteuer abziehen zu können. Das heißt: Eine Rechnung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung, über die abgerechnet worden ist, ermöglichen (zu Einzelheiten vgl. Hessisches FG v. 12.10.2017, 1 K 2402/14; v. 31.07.2017, 1 K 323/14; FG Düsseldorf v. 15.09.2017 – 1 K 2978/15 U). Haben Sie aber einmal auf die Google-Abrechnungen über Adwords geschaut? Als Leistungsbeschreibung findet sich dort lediglich das Wort „Google Ads“ – nicht mehr und nicht weniger. Da frage ich mich schon, ob diese Leistungsbeschreibung für einen Vorsteuerabzug ausreichend ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
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Da nicht einmal die ans Finanzamt zu zahlenden Nachzahlungszinsen steuermindernd berücksichtigt werden können, sollte es schon sehr wundern, wenn Schuldzinsen für ein aufgenommenes Darlehen, welches zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung diente, steuermindernd berücksichtigt werden können. Tatsächlich ist dies jedoch in bestimmten Fällen sogar möglich. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
BGH und BFH gehen unterschiedliche Wege – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6.11.2018 Az: II ZR 11/17 Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Geschäftsführer darauf berufen, dass er keine Kenntnis von der Unternehmenskrise hatte? Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Frage befasst und dabei strenge Maßstäbe an die organisatorischen Pflichten des GmbH Geschäftsführers in der Krise angelegt. Im entschiedenen Fall hatten die Geschäftsführer die Aufgaben der verschiedenen Ressorts mündlich verteilt Einer der Geschäftsführer war für alle kaufmännischen Fragen, der Beklagte war nur für künstlerische Fragen zuständig. Er berief sich darauf, keine Kenntnis von der Insolvenzreife der Gesellschaft gehabt zu haben. Ein...
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d.h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Mit nun rechtskräftigem Urteil vom 4.7.2018 (1 K 1480/16) hat das FG Rheinland-Pfalz aber eine erfreuliche Entscheidung getroffen. Danach kann ein Steuerpflichtiger Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode...
Derzeit wird der Deutsche Corporate Governance Kodex reformiert. Die Vielzahl eingereichter Stellungnahmen zeigt: Das Interesse ist groß. Der Entwurf der Neufassung des Kodex wurde heftig kritisiert. Mehr als 100 Stellungnahmen sind eingegangen – von Verbänden, börsennotierten Unternehmen aber auch Einzelpersonen. Die Verfasser mussten der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme auf der Website der Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex zustimmen – vielleicht waren es daher noch mehr. Was jedoch allein die Vielzahl der veröffentlichten Stellungnahmen zeigt: Die Debatte zur Corporate Governance ist sehr lebendig. Themen der geplanten Reform Bei der Überarbeitung des bestehenden Corporate Governance Kodex sollen die folgenden Kernthemen reformiert werden:...
Mit Blick auf das Kindergeld ist eine sogenannte mehraktige Ausbildungsmaßnahme immer wieder ein Streitpunkt mit den Familienkassen. Aktuell mussten diese jedoch in der erstinstanzlichen Rechtsprechung auch einige Niederlagen einstecken. Dennoch bemühen sie weiterhin den BFH, weshalb uns die Thematik wohl noch ein bisschen begleiten wird. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher...
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