Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitsstätte sind Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser Aufwendung ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 30 Cent anzusetzen. Dies ist soweit bekannt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog...
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Mit Urteil vom 14.7.2017 (Az. 6 K 2606/15 F) hat das FG Münster entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eines Arztes dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar. Die Klägerin machte die Aufwendungen für den Behandlungsraum als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen...
Im letzten Jahr hatte ich mich in meinen Blogs intensiv mit der Frage der Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Zeiten der Niedrigzinsen befasst. Nach intensiver Adressierung des Problems durch die Praxis hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und hat die Bestimmung des Diskontierungszinses angepasst, um die Belastung im handelsrechtlichen Jahresabschluss abzumildern. Das Problem existiert jedoch nicht nur in der Handelsbilanz, sondern mit vielleicht sogar größerem Gewicht auch in der Steuerbilanz. Der Vorlagebeschluss eines Finanzgerichts könnte hier Hoffnung für eine Lösung begründen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und...
Hackerangriffe. Jahresabschlusserstellung. Risikoberichterstattung. Die Hackerangriffe wie beispielsweise im Mai diesen Jahres werden bei einigen Unternehmen sicherlich in der Risikoberichterstattung auftauchen. Als separat dargestelltes Risiko. Mit steigendem Bedeutungsgrad. Mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit. Trend: Risiko steigend. Auch wenn dies sicherlich nicht bei allen Unternehmen eine zunehmende Bedeutung hat. Es gibt immer mehr Unternehmen, bei dem Hackerangriffe die Existenz gefährden können. Genau dann, wenn ein solcher Angriff den Umsatz beeinflusst. Beispielsweise ein Onlineshop. Wenn dieser nicht online ist, kaufen die Kunden anderswo ein. SAP stellt im Risikobericht 36 einzelne Risiken dar. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen...
Kürzlich hatte ich darauf hingewiesen, dass die Forderung nach einer Revisionssicherheit laut GoBD meines Erachtens gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO) und auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Denn einerseits muss jedes Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, rein technisch die Löschung (nicht nur Sperrung!) von Daten vorsehen können. Denn Personen haben in bestimmten Fällen das „Recht auf Vergessen ihrer Daten“. Andererseits fordern die GoBD die Revisionssicherheit; Stammdaten (von Kunden) dürfen danach nicht gelöscht werden. (siehe „Aufreger des Monats Oktober: Datenschutz-Grundverordnung – das Aus für die GoBD-Revisionssicherheit?“). Ich möchte hierzu zwei Beispiele bringen: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher...
Ein Sprichwort sagt, dass man keiner Statistik trauen soll, die man nicht selber gefälscht hat. Natürlich möchte ich dem Statistischen Bundesamt mit Hinblick auf die Statistik zum geerbten und geschenkten Vermögen in 2016 keine Fälschung vorwerfen. Dennoch möchte ich auf einige Zahlen hinweisen. Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der...
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