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8. August 2017

Angemessenheit der Vorstandsgehälter. Ein Thema, dass in den letzten Jahren zunehmend kontrovers diskutiert wird. Nicht nur das. Auch die Transparenz bei der Berichterstattung des Vergütungssystems wird unter anderem von Aktionärsberatern heftig kritisiert. Und wie so oft: Die komplexe Darstellung verhindert die Verständlichkeit. An dieser Stelle muss ich allerdings die betroffenen Unternehmen in Schutz nehmen. Nicht bei allen Kritikpunkten. Aber zumindest beim Thema, das eine gute Darstellung nach verschiedenen Vorgaben erfolgen kann. Es gibt nicht nur das HGB und IFRS, sondern auch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der den Unternehmen die transparente Darstellung teilweise erschwert. Harmonisierung? Fehlanzeige. Ein Beitrag von:...

8. August 2017

Bereits in meinem Beitrag über die interessanten Steuerstreitigkeiten im August 2017 habe ich über das anhängige Verfahren bei BFH (Az: VIII R 32/16) berichtet, in dem es um die Rechtsfrage geht, ob eine Veräußerung im Sinne der Einkünfte aus Kapitalvermögen auch vorliegt, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben...

7. August 2017

Wer eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, hat in aller Regel ein hohes Interesse an einer Anwendung der so genannten Fünftel-Regelung im Sinne der §§ 24, 34 EStG. Doch manchmal sind betriebliche Vereinbarungen relativ kompliziert, insbesondere auch, wenn die – ehemaligen – Arbeitnehmer in Transfergesellschaften (weiter-)beschäftigt oder über den Umweg der Transfergesellschaften weitervermittelt werden. Es kann hier zu unterschiedlichen Leistungen kommen, die neben bzw. zusätzlich zu der Abfindung gezahlt werden. Es kann sich dabei zum Beispiel um so genannte „Sprinterprämien“ oder um Zuschüsse zu Transferkurzarbeitergeldern handeln. Es stellt sich dann die Frage, ob diese der Abfindung oder dem...

3. August 2017

Vor einiger Zeit war bei vermögenden Steuerzahlern folgendes Gestaltungsmodell sehr beliebt: Es wird eine festverzinsliche (Bundes-)anleihe erworben. Kurze Zeit später wird der Zinsschein vom Mantel (= Stammrecht) getrennt. Der Mantel und der Zinsschein können anschließend getrennt gehandelt werden. Weil der isolierte Mantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, hat er an Wert verloren. Nun veräußert der Steuerpflichtige den Mantel an eine ihm gehörende GmbH. Folge: Es ist ein Verlust aus der Veräußerung des Stammrechts entstanden, der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar ist....

3. August 2017

Anstatt einem Kind aus bereits versteuerten Mitteln Unterhalt zu zahlen, kann es sinnvoll sein direkt eine ganze Einkunftsquelle auf das Kind zu verlagern.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

2. August 2017

Wie Unternehmen die Ursache ihres Umsatzwachstums verschweigen Um ihre Ertragslage aufzuhübschen, können Unternehmen anstelle von heiklen Bilanztricks eine einfache Methode anwenden: Einzelne Ertragsfaktoren werden im Jahresabschluss unterschlagen bzw. versteckt. Wie bitte soll das denn funktionieren? Schauen wir dieses Mittel der Bilanzkosmetik genauer an. Dieses Verschweigen von Sondereffekten nutzen Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf eines anderen Unternehmens. Durch die Akquisition steigen im Jahr des Kaufes die ausgewiesenen Umsatzerlöse. Das Wachstum der Umsatzerlöse wird ausgewiesen: Verschwiegen wird an der Stelle allerdings oftmals, dass der Anstieg auf das externe Wachstum zurückzuführen ist und eben nicht aufgrund internen Wachstums. Dieser Trick wurde...

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