Kürzlich hatte ich in meinem Blog „Kein ermäßigter Steuersatz für Breznläufer“ darauf hingewiesen, dass Steuerpflichtige, die in Bierzelten „auf eigene Rechnung“ Brezen oder andere Snacks verkaufen, mit ihren Umsätzen nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (FG München vom 22.2.2017, 3 K 2670/14). Gleichzeitig hatte ich betroffenen Verkäufern empfohlen, gegen nachteilige Entscheidungen ihres Finanzamts Einspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen, da die Revision beim BFH anhängig ist (V R 15/17). Über diese hat der BFH nun entschieden, und zwar pünktlich zum Oktoberfest zugunsten der Verkäufer. Sie lautet: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
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Ausweislich § 12 Abs. 2 Nummer 7a UStG unterliegen Eintrittsgelder für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler dem ermäßigten Steuersatz. Das Sächsische FG ist jedoch der Meinung, dass Musikmachen alleine nicht reicht um den ermäßigten Steuersatz zu erreichen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten...
Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind. Mit Ausnahme des Einkommensteuertarifs und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die Steuerpolitik nur Randthema im Bundestagswahlkampf 2017. Dieser Beitrag zieht einige Steuerforderungen ans Tageslicht, die bisher in den abgelegenen Ecken der Wahlprogramme ihr Dasein fristen. Altbekannte Frontlinien bei Erbschaft- und Vermögensteuer Wie ein Déjà-vu zum 2013er-Wahlkampf lesen sich die Programmpassagen zur Erbschaftsteuer (ErbSt) und zur Vermögensteuer (VSt). Union und FDP lehnen Verschärfungen bei der ErbSt und die Wiedereinführung der VSt vehement ab. Bei...
Wenn ein ausscheidender Gesellschafter als Sachwertabfindung lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne Teilbetriebseigenschaft erhält, wollte das BMF ausweislich seines Schreibens vom 20.12.2016 keine gewinnneutrale Realteilung durch Buchwertfortführung erlauben. Dem tritt nun der BFH mit zwei Urteilen entgegen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden (sog. BilMoG-Verzeichnisse). In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 2, 3 EStG). Im BMF-Schreiben vom 12.03.2010 (BStBl 2010 I S. 239, TZ. 21) heißt es dazu: „Die laufende Führung des in § 5 Absatz 1 Satz 3 EStG genannten Verzeichnisses ist Tatbestandsvoraussetzung für die wirksame Ausübung...
Auch in diesem Monat ist mir wieder einmal eine Entscheidung eines Finanzgerichts ins Auge gefallen, die doch stark kritikwürdig ist. Worum geht es? Eine Flugbegleiterin (Stewardess), die offenbar auch Kabinenchefin war, begehrte den Abzug von Kosten eines Arbeitszimmers. Dieses sei für die im Zusammenhang mit ihrem Beruf anfallenden Vor- und Nachbereitungstätigkeiten erforderlich, da ihr für diese Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Das Finanzamt – und auch das FG Düsseldorf – lehnten den Abzug der Kosten ab (FG Düsseldorf v. 24.04.2017, 8 K 1262/15 E). Die Begründung: „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können zudem nur berücksichtigt werden, wenn der...
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