Im letzten Blog hatte ich mich mit den Pflichten von Abschlussersteller und Abschlussprüfer im Zusammenhang mit einer Gefährdung der Unternehmensfortführung befasst. Ein aktuelles Urteil des BGH zur Haftung des Steuerberaters bei unzutreffender Annahme der Unternehmensfortführung im von ihm erstellten Jahresabschluss gibt Anlass, die Pflichten des beauftragten externen Erstellers näher zu beleuchten. Das Thema betrifft dabei nicht nur Steuerberater, sondern auch Wirtschaftsprüfer, die mit der Abschlusserstellung beauftragt werden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen...
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Die Entschlackungswelle der Geschäftsberichte wird seitens der Unternehmen zunehmend genutzt. Auch hinsichtlich der Quartalsberichte hat sich in den letzten zwei Jahren einiges getan. Aus Sicht der Unternehmen sind diese Veränderungen zur Abwechslung erfreulich. Denn durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden die Offenlegungspflichten für Unternehmen reduziert. Die gesetzliche Pflicht zur quartalsweisen Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführer ist seit Ende 2015 entfallen. Seither können die Unternehmen die Quartalsmitteilung flexibler aufbereiten sowie auch vom Umfang her deutlich reduzieren. Ziel des Gesetzgebers war dem sog. „Disclosure Overload“ entgegenzuwirken. Da hat der Gesetzgeber sich mal etwas gedacht. Nur leider wurde das Thema Vergleichbarkeit...
So. Nun wie versprochen zum IASB. Das Board möchte die Karriere der geschönten Kennzahlen ändern. So zumindest der Plan. So weit so gut. Und wie sieht der Zeitplan aus? Ja, vielleicht etwas kleinkariert. Solche Projekte sind auch nicht ohne. Aber dazu später noch einmal. Im Herbst letzten Jahres wurde das Thema des Wildwuchses der Kennzahlen bei IASB diskutiert. Laut Aussage des IASB-Chefs Hans Hoogervorst soll die Karriere der geschönten Kennzahlen beendet werden. Das Gremium möchte aktiv werden, damit die bisher von den Unternehmen selbst festgelegten Definitionen klar geregelt werden. Mal ganz ehrlich: Wo kommen wir denn dahin, wen sich jeder...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der EuGH über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Wer zieht im Zwist der Bundesrepubliken den Kürzeren? Inhaltlich erscheint die Streitfrage – anderes als in verfahrensrechtlicher Hinsicht – nicht übermäßig interessant. Abstrakt liegt der Streitfall wie folgt: Eine österreichische Bank erhält Zinsen auf Genussscheine aus Deutschland. Vereinbart ist eine Festverzinsung, die jedoch bei Bilanzverlust des Schuldners bis auf null sinken kann. Dann besteht in späteren Gewinnjahren allerdings ein Nachzahlungsanspruch. Rechtlich entscheidend ist nun,...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim EuGH anhängige Verfahren in der Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der Gerichtshof über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Gegenstand des Verfahrens ist – natürlich – ein Steuerstreit. Beide Staaten konnte keine Einigung über das Besteuerungsrecht an Zinsen auf Genussscheine finden, welche die Bank Austria von der WestLB erworben hatte. Nachdem das Verständigungsverfahren mindestens drei Jahre ohne Ergebnis blieb, rief Österreich den Europäischen Gerichtshof an. Inhaltlich haut einen der Streit jetzt wirklich nicht so ohne weiteres vom Hocker, was allerdings auch ohne größere Bedeutung bleibt. Denn im Vordergrund stehen die technischen...
Welchen Einfluss haben Aktionäre auf Zukäufe von börsennotierten Konzernen? 28. April 2017, Hauptversammlung bei Bayer in Bonn. Dass es einige heftige Diskussionen und Streitereien geben würde, war vorauszusehen. Damit meine ich nicht ein Streit um Würstchen, der im vergangenen Jahr zu einem Polizeieinsatz bei der Hauptversammlung von Daimler geführt hatte. Es ging um deutlich mehr: Die Übernahme von Monsanto. Immerhin geht es um 66 Milliarden Euro. Eine Summe, die auch für ein DAX-Unternehmen kein Kleinbetrag ist. Der Milliarden-Deal soll Bayer auf die Zukunft vorbereiten. Durch die steigenden Bevölkerungszahlen weltweit erhöht sich auch die Menge der notwendigen Lebensmittel, um dem Bevölkerungswachstum...
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