Wird beispielsweise eine Freiberuflerpraxis in eine Sozietät eingebracht, so war jahrelang streitig, ob anlässlich dieses Vorgang eine Einbringungs- und Eröffnungsbilanz aufzustellen ist, auch wenn die Einbringung nach § 24 UmwStG in vollem Umfang zu Buchwerten erfolgt und bislang lediglich Einnahme-Überschussrechnungen erstellt worden sind. Erst mit Verfügung vom 09.02.2016 (S 1978 d-2015/0005-St 111) konnte sich zumindest die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen dazu durchringen, auf den Wechsel der Gewinnermittlungsart zu verzichten. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...
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In meinem ersten Blog-Beitrag möchte ich mich den einkommensteuerlichen Folgen eines aktuellen Phänomens im Gastgewerbe widmen. Über Online-Vermittlungsportale bieten Privatpersonen vermehrt Wohnräume, besonders in den Metropolregionen, für kurze Städte-Trips zur Übernachtung an. Keine schlechte Idee. Daraus ist ein Geschäftsmodell geworden. Allein der Branchenprimus Airbnb verzeichnete in 2015 ein Angebot von 38.000 Unterkünften. Kommen wir gleich zu den steuerlichen Aspekten: Erzielen die privaten Anbieter hieraus steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche Werbungskosten sind abzugsfähig? Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog...
In meinem ersten Blog-Beitrag möchte ich mich den einkommensteuerlichen Folgen eines aktuellen Phänomens im Gastgewerbe widmen. Über Online-Vermittlungsportale bieten Privatpersonen vermehrt Wohnräume, besonders in den Metropolregionen, für kurze Städte-Trips zur Übernachtung an. Keine schlechte Idee. Daraus ist ein Geschäftsmodell geworden. Allein der Branchenprimus Airbnb verzeichnete in 2015 ein Angebot von 38.000 Unterkünften. Kommen wir gleich zu den steuerlichen Aspekten: Erzielen die privaten Anbieter hieraus steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche Werbungskosten sind abzugsfähig? Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog...
Die Erbschaftsteuerreform wird heiß diskutiert. Kollege Herold hat hier schon mal eine Prognose gewagt und Beratungsempfehlungen gegeben. Ich hätte da noch eine Bitte an den Gesetzgeber. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen....
In meinem Blog-Beitrag von 7. Juni hatte ich eine Prognose zu der Frage gegeben, ob die Erbschaftsteuerreform kommen wird. Bis heute halte ich meine Prognose aufrecht. Ich gehe davon aus, dass man sich auf ein neues Erbschaftsteuergesetz einigen, dieses allerdings erst am 8. Juli durch den Bundesrat verabschiedet werden wird. Das führt nach meinem Dafürhalten dazu, dass wir – zumindest – in dem Zeitraum 1. Juli bis 7. Juli 2016 kein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht oder – um es anders ausdrücken – im Prinzip gar kein Erbschaftsteuergesetz haben werden. Vorausschauende Steuerberater (ich könnte auch sagen „offensiv beratende“ Kollegen) weisen ihre vermögenden Mandanten...
Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog...
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