Ganz am (unteren) Ende der Steuerspirale aus dem Bundesfinanzministerium steht seit einigen Jahren die Jagd- und Fischereisteuer; zuletzt mit „läppischen“ rund 10 Mio. €. Eine genauere Recherche zeigt, dass diese Einnahmen wohl nur noch aus der Jagdsteuer stammen. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog...
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Der Gesetzgeber musste vor Jahrzehnten bei der Umsetzung europäischen Rechts die Generalnorm, d. h. den sogenannten true and fair view, in das deutsche Bilanzrecht aufnehmen. Danach hat der Abschluss einer Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Seither ist die Bedeutung dieser Norm umstritten. Insbesondere wird erörtert, ob mit Verweis auf die Generalnorm konkrete Einzelgrundsätze des Gesetzes überschrieben werden können, d. h. ob ihr die Bedeutung eines overriding principle zukommt. Kann ein neueres BFH-Urteil die Diskussion erneut befeuern? Ein Beitrag...
… man wird diese Frage wohl leider bejahen müssen. Jedenfalls weitgehend. 1. Harter Gegenwind für den Honorararzt Nach der Definition der Bundesärztekammer sind Honorarärzte Fachärzte, die in medizinischen Einrichtungen zeitlich befristet freiberuflich auf Honorarbasis tätig sind. Faktisch ist die Figur des Honorararztes nach einem weiteren „negativen“ obergerichtlichen Judikat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in großer Gefahr. Die Rechtsprechung tendiert nämlich immer mehr dazu, den Honorararzt ausschließlich als Arbeitnehmer / abhängig Beschäftigten einzustufen (vgl. schon LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2013, L 5 R 3755/11), mit der Folge der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Dies führt zu empfindlichen Nachzahlungen an die Sozialversicherung. Ein Beitrag von: Jörg Steinheimer...
Einfach alles, schießt dabei spontan durch den Kopf. Leider ist es in der Praxis nicht immer so einfach, wie jüngst ein klagewilliger Steuerpflichtiger erfahren musste. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Hört man Politiker jeglicher Couleur, soll Bildung immer gefördert werden. Immerhin ist Bildung die Zukunft der Republik. Im Steuerrecht sieht dies jedoch gerade bei der Frage, ob eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt, eher chaotisch aus. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
In den vergangenen Monaten habe ich mehrere Vorträge zum Urteil des X. BFH-Senats vom 25.3.2015 (X R 20/13) bezüglich des Zeitreihenvergleichs hören dürfen und auch zahlreiche Beiträge gelesen. Oftmals ging es darum, dass von Finanzbeamten versucht wurde, das Urteil des BFH irgendwie für falsch, nur auf den Einzelfall bezogen oder – aufgrund neuerer Prüfmethoden – für mittlerweile überholt darzustellen. Mittels – meist in der Kürze der Zeit nicht nachvollziehbarer – Grafiken wurde dann versucht darzulegen, warum der heute gebräuchliche Zeitreihenvergleich durch das genannte Urteil nicht betroffen sei und er im Übrigen eine gute Argumentationsgrundlage sei, um eine Buchführung dennoch anzuzweifeln. Sofern...
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