Gestern berichtete „wiwo.de“ exklusiv über den angeblichen Plan von Bundesfinanzminister Schäuble, das Bankgeheimnis „faktisch abzuschaffen“. Grundlage soll ein elf Punkte umfassender Diskussionsentwurf des BMF sein. Der geneigte Leser fragte ketzerisch: Gibt es überhaupt ein Bankgeheimnis in Deutschland? Die Antwortet lautete: nein. Nun berichten weitere Medien über den Entwurf- der Nebel lichtet sich etwas. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser schätzte ich...
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„wiwo.de“ berichtet heute (27.4.2016) mit der Schlagzeile „Schäuble will Bankgeheimnis faktisch abschaffen“ exklusiv zu einem brisanten Thema, das zuletzt durch die sog. „Panama Papers“ wieder in das steuerpolitische Blickfeld rückte. Der geneigte Leser fragt sich: Kann das sein? Gibt es überhaupt ein Bankgeheimnis in Deutschland, das „faktisch abgeschafft“ werden könnte? Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser schätzte ich diesen Ansatz. Als...
Wer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mietet oder pachtet, kann die Miet- oder Pachtzahlungen auch als Betriebsausgabe absetzen. So zumindest einkommensteuerlich. Gewerbesteuerlich gibt es hier eine (teilweise) Hinzurechnung, sodass diese Ausgaben nicht gewerbesteuermindernd wirken. Ähnlich ist es bei Zinsen. Aber kann das rechtens sein? Das ist hier die Frage! Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der...
Damit eine Rechnung ordnungsgemäß im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, muss sie sämtliche formale Bestandteile des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dazu gehört auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Soweit ist alles klar. Streitbefangen ist, was denn eine vollständige Anschrift ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen...
Zeichnet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung ab, dass es zu einem erheblichen Mehrergebnis kommen wird und ist zudem davon auszugehen, dass es noch einige Monate dauern wird, bis die Bescheide erlassen werden, so ist den Mandanten gegebenenfalls zu raten, vorweg eine „freiwillige Steuerzahlung“ zu leisten. Das FG München hat hierzu entschieden: „Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das Finanzamt diese Leistungen angenommen und behalten hat.“ (FG München , Urteil vom 26.10.2015, 7 K 774/14). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
Außenprüfung, Sonderprüfung, Steuerfahndung – alles für die Katz‘. Die wohl meisten Steuerbetrüger scheitern schon an mangelnder Intelligenz in Verbindung mit einer Kontrollmitteilung zwischen Finanzbehörden. Einen besonders dreisten Fall urteilte nun der BFH ab. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort...
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