Offenbar möchte die Bundessteuerberaterkammer einen weiteren Vorstoß in Sachen „Nachweis der Fortbildungspflicht“ erbringen, das heißt, Steuerberater müssen in Zukunft gegebenenfalls einen vorgeschriebenen Mindestumfang an Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Ein ähnlicher Vorstoß der Bundessteuerberaterkammer ist vor einigen Jahren gescheitert. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser...
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Ein nicht besonders kontrovers diskutiertes Berichtsinstrument ist der Eigenkapitalspiegel. Im deutschen Recht spielt er eine überschaubare Rolle, wird seine Aufstellung doch verpflichtend nur für Konzernabschlüsse und für die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellter sogenannter KapCo-Gesellschaften verlangt, falls sie keinen Konzernabschluss aufstellen müssen. Da das HGB keine konkreten Vorschriften zur Ausgestaltung des Eigenkapitalspiegels enthält und meist Konzernabschlüsse betroffen sind, hatte sich einst das DRSC der Problematik angenommen und einen DRS 7 hierzu herausgebracht. Nachdem der Gesetzgeber mit dem BilMoG einige Änderungen gerade auch im Eigenkapital vorgenommen hatte, passt der DRS 7 teils nicht mehr. Folgerichtig hat das DRSC nun einen...
Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie...
Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher...
Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor...
Die Bilanz verliert zunehmend an Bedeutung. Zu Zeiten, als Unternehmen ihr Vermögen in Maschinen investiert hatten, war dies noch anders. Damals konnte man aus der Bilanz herauslesen, welches Vermögen ein Unternehmen hatte. Heutzutage hat das immaterielle Vermögen für viele Unternehmen eine zunehmende Bedeutung. Dieses Vermögen findet sich oft jedoch nicht in der Bilanz wieder: Entweder gibt es explizite Aktivierungsverbote im HGB oder das bestehende Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte wird nicht in Anspruch genommen. Dadurch verliert die Bilanz an Aussagekraft. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und...
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