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24. März 2020

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24.3.2020 einen Regierungsentwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der zeitnah dem Bayerischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Um weiterhin notwendige Maßnahmen in der aktuellen Corona-Pandemie rechtzeitig in die Wege leiten und finanzieren zu können, soll der Sonderfonds Corona-Epidemie weitere 10 Mrd. Euro auf nunmehr 20 Mrd. Euro aufgestockt werden (Sondervermögen Bayernfonds). Um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen, sind mindestens fünf Mrd. Euro erforderlich. Hintergrund Die Coronavirus-Pandemie reißt die Wirtschaft zusehends in den Abgrund: Ein rasanter Anstieg von Kurzarbeit, der Hilfeschrei...

24. März 2020

Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13.3.2020 zugestimmt. Hintergrund Ich hatte berichtet: Erst im Juli 2019 hatte das BVerfG entschieden, dass die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) nicht  verfassungswidrig sind: Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfG, v. 18.7.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18). Die Bundesregierung hatte daraufhin einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/15824 zur Verlängerung und Verschärfung der „Mietpreisbremse“ (§§ 556d, e BGB) eingebracht mit dem Ziel,...

24. März 2020

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinterlassen immer tiefere Wunden. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett nun ein von BMWi und BMF vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen, nach dessen Inhalt gezielt Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit verlorenen Zuschüssen des Bundes unterstützt werden sollen. Hintergrund Ich hatte bereits berichtet, dass die Auswirkungen des Coronavirus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die deutsche Wirtschaft vor eine in dieser Form einzigartige Herausforderung stellen. Tausende, bislang völlig intakte Unternehmen geraten unverschuldet in finanzielle Not. In dieser Situation hat die Politik sich sehr schnell auf umfangreiche Liquiditätshilfen in Form von Darlehn der KfW bzw....

23. März 2020

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise nehmen inzwischen dramatische Ausmaße an, immer mehr Unternehmen leiden unten akuten Liquiditätsproblemen. Jetzt reagieren Bund und Länder mit dringend erforderlichen Sofortzuschüssen. Hintergrund Ich habe bereits berichtet: Die Corona-Krise ist nicht nur für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für die Wirtschaft ein Stresstest von bislang unbekanntem Ausmaß. Da Lieferketten abreißen, Umsätze wegbrechen, der Kostenapparat aber im Kern unverändert bleibt, geraten auch an sich kerngesunde Unternehmen in akuter Liquiditätsnöte. In dieser Situation haben Bund und Länder richtig reagiert: Mit Stundungserleichterungen bei Steuerzahlungen, mit Ausweitung der Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit und mit finanziellen Schutzschirmen durch Ausweitung der...

23. März 2020

Heute etwas aus der Rubrik „Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.“ Es geht um eine Steuerberaterkanzlei, die einer Mitarbeiterin den teuren Steuerberaterlehrgang bezahlt hat, jene aber anschließend die Kanzlei verlassen hat, ohne die Lehrgansgebühren an den Ex-Arbeitgeber zurückzuzahlen. Wir können natürlich nur raten, was der Grund für dies Haltung war. Hat sich die Steuerkanzlei falsch verhalten? Konnte die Mitarbeiterin woanders mehr verdienen? Jedenfalls hat sie vor dem LAG Schleswig-Holstein einen Sieg errungen und muss die Kosten nicht erstatten, da eine eventuelle Rückzahlungsvereinbarung – wenn überhaupt – nur mündlich zustande gekommen und mangels Transparenz unwirksam sei (Urteil vom 21.8.2019, 3 Sa...

19. März 2020

Licht: „Die Verfassungsbeschwerde ist […] nicht offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Kompetenz besaß, das MietenWoG Bln einzuführen, muss jedenfalls als offen bezeichnet werden“ (Tz 19). Die weiteren Ausführungen haben leider eine verheerende Außenwirkung für die Vermieter. Die Antragsteller haben sich hier – jedenfalls von außen betrachtet – ins Knie geschossen und vor allem allen anderen Vermieter einen Bärendienst erwiesen. Ein Beitrag von: Johannes Hofele Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein Mitglied im „Berliner Steuergespräche e.V.“ Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie, insbesondere zum gewerblichen Mietrecht Laufende Autorentätigkeit (u.a. NWB, IMR) Warum blogge ich hier?...

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