Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wirken sich auch auf die Arbeit von Bundeskartellamt sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern aus. Abhilfe schaffen sollen nun vorübergehende Anpassungen im Wirtschaftsrecht, die das Bundeskabinett am 29.4.2020 verabschiedet hat. Der entsprechende Gesetzentwurf soll jetzt zügig Bundestag und Bundesrat passieren und sodann in Kraft treten. Hintergrund Die auf Länderebene seit Mitte März 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie in Deutschland beschlossenen Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auf weite Bereiche des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts aus. Im Bereich des Zivilrechts hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie...
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Die Corona-Pandemie stellt auch viele Studentinnen und Studenten vor finanzielle Probleme: Zwei Drittel der (deutschen) Studierenden arbeiten neben dem Studium, etliche haben jetzt wegen der Corona-Krise ihre Jobs verloren. Jetzt hilft die Bundesregierung mit einer finanziellen Überbrückungshilfe. Hintergrund Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland treffen inzwischen nicht mehr nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft. Ein dramatischer Anstieg der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf über 10 Mio. und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit allein im letzten Monat um mehr als 300.000 Erwerbstätige sprechen eine deutliche Sprache. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem....
Mit dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (sog. Arbeit-von-morgen-Gesetz) hat der Deutsche Bundestag am 23.4.2020 in zweiter und dritter Lesung auch weitere Regelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise beschlossen (BT-Drs. 19/17740 vom 10.3.2020 und BT-Drs.19/18753 vom 22.4.2020). Jetzt muss am 15.5.2020 nur noch der Bundesrat zustimmen. Hintergrund Wie ich wiederholt berichtet habe, hat der Bundesgesetzgeber auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auch mit Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) reagiert: Mit erleichterten Zugangsbedingungen mit Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und mit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Krise. Mit dem...
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund ein umfangreiches staatliches Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, das neben Steuererleichterungen (Steuerstundung, Rückzahlung von Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge, unterjähriger Verlustrücktrag, Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe) vor allem auch Finanzhilfen umfasst. Allein das Bundes-Sofortzuschussprogramm hat ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro und richtet sich an Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler mit bis zu zehn Mitarbeitern. Seit April 2020 gibt es zudem einen KfW-Schnellkredit: Hiernach können mittelständische Unternehmen unter den näheren Voraussetzungen bei ihrer Hausbank Kredite bis zu 800.000 Euro beantragen, für die die KfW das 100 %ige Haftungsrisiko übernimmt....
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird in der Gastronomie der Umsatzsteuersatz teilweise zeitlich beschränkt gesenkt. Das hat die Regierungskoalition am 22.4.2020 beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Die Corona-Pandemie hat in Deutschland weite Teile der Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Besonders hart betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe, da bundesweit rund 166.000 Unternehmen (2018) mit rund 1,5 Mio. Mitarbeitern (2019) zählt und einen Jahresumsatz in Höhe von rd. 50,7 Mrd. Euro (2019) erwirtschaftet (www.dehoga.de). Dieser volkswirtschaftlich bedeutsame Wirtschaftszweig ist deshalb besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil die Betriebe vom sog. „lock down“ von behördlichen Betriebsschließungsanordnungen als erste betroffen waren...
Die Regierungskoalition hat sich am 23.4.2020 auf weitere milliardenschwere Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verständigt. Ein Kernpunkt: Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden, um vor allem für Geringverdiener Einkommensverluste auszugleichen und soziale Härten zu verhindern. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Hintergrund: Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III) ist ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden. Seit 1.3.2020 gibt es als Folge der Corona-Pandemie ein „erleichtertes Kurzarbeitergeld“ nach dem Gesetz zur Erleichterung der Kurzarbeit (BGBl I 2020, S. 493). Danach ist Kurzarbeitergeld...
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