Streitigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger können sich zuweilen über Jahre hinziehen. Nicht selten erlebt der Antragsteller das Ende des Verfahrens nicht mehr. Gerade weil es in Rentenfragen um Vermögensansprüche geht, die dringend für die Lebensführung benötigt werden, sollten die Beteiligten gehalten sein, Verfahren schnell zu erledigen. Doch leider ist die Praxis oftmals eine andere, wie folgender Fall zeigt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne...
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Am 20.12.2019 hat der Bundesrat mit Änderungen die Rechtsverordnung beschlossen, die Einzelheiten des Bescheinigungsverfahrens regelt, das Voraussetzung für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen ist. Hintergrund Ich hatte vor Kurzem berichtet: Durch die Gewährung einer steuerlichen Förderung sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, um zusätzlich in Forschung und Entwicklung zu investieren. Immerhin gibt es in Deutschland rund 32.000 Unternehmen, die kontinuierlich und etwa 22.000 Unternehmen, die gelegentlich Forschung und Entwicklung betreiben. Das Forschungszulagengesetz (FZulG vom 14.12.2019, BGBl 2019 I S. 2763) sieht deshalb ein zweistufiges Verfahren für die Gewährung einer steuerlichen Forschungsförderung vor. Ein Beitrag von: Prof....
Schenkungen von größeren Vermögenswerten werden standardmäßig mit dem Vorbehalt versehen, dass diese zurückzugewähren sind, wenn sich der Beschenkte grob undankbar verhält. Doch offenbar ist der Nachweis des groben Undanks recht schwierig zu führen, wie ein aktuelles Urteil des BGH zeigt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen,...
Mit dem JStG 2019 und dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets setzt der Bundesgesetzgeber weitere steuerliche Anreize für die stärkere Nutzung von sog. Jobtickets – sehr zu begrüßen!! Hintergrund Jobtickets, also Strecken- oder Netzkarten eines Sondertarifs, die Behörden oder Unternehmen bei Verkehrsunternehmen erwerben und ihren Mitarbeitern entgeltlich oder unentgeltlich für Fahrten mit dem öffentlichen Personenverkehr weitergeben, sind wegen gewährter Sonderkonditionen, Tarifrabatten oder Erweiterungen des Leistungspakets eine beliebte Form der Mitarbeiterbindung. Seit 2019 sind Jobtickets steuerfrei, mindern jedoch die Entfernungspauschale. Die Steuerbegünstigung gilt auch für Privatfahrten im ÖPNV, das heißt das Jobticket kann auch in der Freizeit eingesetzt werden. Der Steuervorteil...
Wer „fit für den Job“ sein will, kommt um Weiterbildungen nicht umhin, und zwar oftmals auch nicht um Weiterbildungen, die mit dem ausgeübten Beruf – zunächst – nur mittelbar im Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber will nun Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Steuerfrei sind danach Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Weiterbildung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben (§ 3 Nr. 19 EStG, eingefügt durch...
Ab dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet. Eingeführt wird ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen. Erfreulich: Für die rund 4 Millionen pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bislang ihre Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oberhalb der Freigrenze in vollem Umfang verbeitragt haben, ergibt sich durch die Einführung des Freibetrags eine jährliche Entlastung von ca. 300 Euro. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer...
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