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26. Mai 2018

Wahrscheinlich ist es mir in den vergangenen Wochen wie den meisten Steuerberatern ergangen: Die EU-DSGVO musste umgesetzt werden. Ich habe bei befreundeten Kanzleien einmal nachgefragt, wie hoch sie ihren Arbeitsaufwand für die Umsetzung beziffern würden. Im Schnitt kam man auf etwa fünf Arbeitstage. Da in vielen Kanzleien zusätzlich die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verhinderung der Geldwäsche und zuweilen noch Verfahrensdokumentationen erstellt worden sind, betrug der rein administrative Aufwand für diese drei Tätigkeiten zusammen rund 10 Tage. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...

18. Mai 2018

Basierend auf ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU-Kommission zwei gesellschaftsrechtliche Richtlinienentwürfe vorgelegt. Darin schlägt sie vor, die Regeln für grenzüberschreitende Umwandlungen zu reformieren und Firmengründungen zu digitalisieren. Grenzüberschreitender Formwechsel und Spaltung Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zum grenzüberschreitenden Formwechsel wird durch verschiedene Grundsatzentscheidungen unterstrichen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte schon in der „Vale“ Entscheidung vom 12.07.2012, Az. C-378/10 („VALE“) entschieden, dass ein Mitgliedstaat der EU, der für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer Umwandlung (Formwechsel) vorsehe, verpflichtet sei, dieselbe Möglichkeit auch Gesellschaften zu geben, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegen und sich in eine Gesellschaft nach...

17. Mai 2018

Das BAG hatte letztens einen interessanten Fall zum sog. nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zu entscheiden – eine trotzige Email führte dazu, dass der Kläger nicht seine volle Karenzentschädigung erhalten sollte. Der Sachverhalt: Der Kläger war bei der Beklagten als „Beauftragter technische Leitung“ beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien war für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot vereinbart worden. Hierfür sollte eine Karenzentschädigung i.H.v. 50% der monatlich zuletzt bezogenen durchschnittlichen Vergütung gezahlt werden. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund der Eigenkündigung des Klägers zum 31.01.2016. Mit E-Mail vom 01.03.2016 forderte der Kläger seinen ehemaligen Arbeitgeber unter Fristsetzung bis zum 04.03.2016 vergeblich zur Zahlung...

30. April 2018

Einer der ersten Referentenentwürfe der neuen Bundesregierung greift ein Thema der letzten Legislaturperiode auf, das 2017 nicht weiterverfolgt wurde: die Ergänzung des bestehenden Recht auf Teilzeit nach § 8 TzBfG um ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Stundenumfang. Im TzBfG soll neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit sog. Brückenteilzeit) neu eingeführt werden. Wenn der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer/innen beschäftigt (im Vorgänger- Entwurf waren es noch 15 Arbeitnehmer) hat, sollen diese, wenn ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen können, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder bereits...

24. April 2018

Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn er mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält (Mehrheitsgesellschafter). Ist der Geschäftsführer kein Mehrheitsgesellschafter, ist eine die abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht ausnahmsweise auch dann anzunehmen, wenn er exakt 50 % der Anteile hält oder bei einer noch geringeren Kapitalbeteiligung kraft ausdrücklicher Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) über eine umfassende...

20. April 2018

Manche Arbeitnehmer sind froh, wenn sie endgültig mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente gehen können. Viele Arbeitnehmer können sich aber durchaus auch vorstellen, jenseits der Regelaltersgrenze zu arbeiten. Die Regelung des § 41 SGB VI ermöglicht grundsätzlich eine Verlängerung, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen wird. § 41 S. 3 SBG VI war letztens Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens des Gerichtshof der Europäischen Union. Das Landesarbeitsgericht Bremen stellte die Frage, ob die Regelung gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters bzw. gegen die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (insb. § 5 Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch sog....

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