Bei den Zivilgerichten scheinen beim Thema „Haftung des Steuerberaters derzeit wohl alle Dämme zu brechen. Ein interessantes – und stark zu kritisierendes – Urteil hat kürzlich das OLG Nürnberg getroffen (Urteil vom 24.02.2017, 5 U 1687/16). Danach muss ein Steuerberater Schadenersatz in Höhe der gegen seinen Mandanten verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten leisten, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine Selbstanzeige zu stellen. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gebe es nicht. So weit, so gut (oder schlecht). Sieht man sich aber den Sachverhalt und die Urteilsgründe des OLG Nürnberg an, sträuben sich zumindest mir...
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Im letzten Blog hatte ich mich mit den Pflichten von Abschlussersteller und Abschlussprüfer im Zusammenhang mit einer Gefährdung der Unternehmensfortführung befasst. Ein aktuelles Urteil des BGH zur Haftung des Steuerberaters bei unzutreffender Annahme der Unternehmensfortführung im von ihm erstellten Jahresabschluss gibt Anlass, die Pflichten des beauftragten externen Erstellers näher zu beleuchten. Das Thema betrifft dabei nicht nur Steuerberater, sondern auch Wirtschaftsprüfer, die mit der Abschlusserstellung beauftragt werden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der EuGH über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Wer zieht im Zwist der Bundesrepubliken den Kürzeren? Inhaltlich erscheint die Streitfrage – anderes als in verfahrensrechtlicher Hinsicht – nicht übermäßig interessant. Abstrakt liegt der Streitfall wie folgt: Eine österreichische Bank erhält Zinsen auf Genussscheine aus Deutschland. Vereinbart ist eine Festverzinsung, die jedoch bei Bilanzverlust des Schuldners bis auf null sinken kann. Dann besteht in späteren Gewinnjahren allerdings ein Nachzahlungsanspruch. Rechtlich entscheidend ist nun,...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim EuGH anhängige Verfahren in der Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der Gerichtshof über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Gegenstand des Verfahrens ist – natürlich – ein Steuerstreit. Beide Staaten konnte keine Einigung über das Besteuerungsrecht an Zinsen auf Genussscheine finden, welche die Bank Austria von der WestLB erworben hatte. Nachdem das Verständigungsverfahren mindestens drei Jahre ohne Ergebnis blieb, rief Österreich den Europäischen Gerichtshof an. Inhaltlich haut einen der Streit jetzt wirklich nicht so ohne weiteres vom Hocker, was allerdings auch ohne größere Bedeutung bleibt. Denn im Vordergrund stehen die technischen...
Leider trifft es nicht wenige Mandaten einer Steuerberaterpraxis – sie geraten in eine wirtschaftliche Krise, die ihre Folgen auch im Jahresabschluss hinterlässt. Mit diesem Thema steige ich hier im NWB Experten-Blog ein. Seit einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 2013 war aber bislang immer klar, dass den Steuerberater ohne einen entsprechenden Auftrag keine Verpflichtung trifft, insolvenz- oder gesellschaftsrechtliche Hinweise zu erteilen. Zumindest im steuerlichen Dauermandat war damit das Risiko einer Haftung bei der Beratung von Unternehmen in der Krise begrenzt (BGH v. 07.03.2013, IX ZR 64/12, NWB 2013 S. 1422 ff). Mit einer vor kurzem ergangenen Entscheidung gibt der BGH diese...
Der Kollege Gilgan hat hier im Blog die Werbung eines Steuerberaters damit, vor dem Europäischen Gerichtshof in bestimmten Steuerangelegenheiten vertretungsberechtigt zu sein, für zulässig befunden. Seine Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben. Die rechtlichen Grundlagen für die Vertretungsberechtigung sind überschaubar: In den Verfahren vor den Finanzgerichten (einschließlich dem Bundesfinanzhof) sind Steuerberater uneingeschränkt vertretungsberechtigt, § 62 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung. Gleiches gilt für die Vertretung in Abgabenangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten (z.B. Gewerbesteuer), § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung. Dem Art. 47 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs kann entnommen werden, dass Steuerberater insoweit auch vor dem EuGH vertretungsberechtigt sind, wenn...
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