Wer Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt, hat (fast) keine Chance mehr auf den 20 %-Steuervorteil. Muss der Auftragnehmer womöglich für den Steuerschaden haften, wenn er auf Barzahlung besteht? Hierzu liegt nun ein erster Präzedenzfall vor. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau...
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Am 30.4.2021 endete die durch das CovInsAG mit Rücksicht auf die Corona-Krise geltende Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Was Schuldner und Gläubiger jetzt beachten sollten. Kurz zum Hintergrund Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht nach § 15 a InsO, § 42 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das CovInsAG wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen eingeführt. Seit Oktober war der Anwendungsbereich eingeschränkt und galt nur noch in Fällen, in denen zwar eine Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. Im Januar...
Täglich bekommt man zu lesen, dass eine verschleppte Pleitewelle drohe und demnächst Tausende von Unternehmen Insolvenz anmelden müssten. Angst besteht vor allem auch bei gesunden Betrieben vor sogenannten Zombie-Unternehmen. Dabei ist gesetzgeberisch sehr viel in Bewegung. Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde ein neuer präventiver Restrukturierungsrahmen geschaffen, der in Umsetzung einer europäischen Restrukturierungsrichtlinie einen Katalog an neuen Restrukturierungsinstrumenten enthält und insbesondere eine planmäßige außerinsolvenzrechtliche Restrukturierung ermöglicht. Nun gilt es allerdings die seit März 2020 bestehende Gesetzgebung näher zu beleuchten, wenn es letztlich darum geht, ob ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss oder nicht. Zumindest eines scheint gesichert: Nach aktuellem Stand sind die Insolvenzantragspflichten...
Beschäftigte sollen künftig im Homeoffice arbeiten müssen, wenn ihnen dies möglich ist. Das haben Bundestag (21.4.2021) und Bundesrat (22.4.2021) mit der „Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Außerdem wird die Testangebotspflicht für Arbeitgeber verschärft. Hintergrund Die am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS ist seit 27.01.2021 in Kraft und galt zunächst bis zum 15.03.2021. Kernpunkt ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice der Arbeitnehmer zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist. Am 10.03.2021 hat das Bundeskabinett die Corona-ArbSchV bis 30.04.2021 verlängert und teilweise ergänzt. Mit der am 13.04.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen 2.ÄndV wurde die Corona-ArbSchV um eine Testverpflichtung der Arbeitgeber für ihre Beschäftigten...
Am 30.04.2021 läuft die Antragsfrist für Erstanträge bei der Corona-November- bzw. Dezemberhilfe ab. Was Antragsteller jetzt unbedingt beachten müssen, wenn sie außerordentliche Wirtschaftshilfen beantragen: Es handelt beim 30.4.2021 sich um eine Ausschlussfrist für die Erst-Beantragung von November- bzw. Dezemberhilfe. Das bedeutet: nach Ablauf der Frist können Anträge für den betreffenden Förder-Zeitraum nicht mehr gestellt werden. Unternehmer müssen deshalb bis spätestens 30.04.2021 ihren Antrag gestellt haben. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über einen Dritten, d. h. einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist nicht die Beauftragung des Dritten, sondern der Antragseingang im elektronischen...
Seit dem 20.4.2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren nicht ausschließlich im Homeoffice Beschäftigten kostenlose Corona-Testangebote zu machen. Was ist dabei zu beachten? Hintergrund Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „…mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen. Nach der Anfang April durchgeführten Evaluation hat die Bundesregierung eine Verpflichtung der Arbeitgeber für Testangebote an ihre Beschäftigten für erforderlich gehalten. Das BMAS hat daraufhin am 13.4.2021 beschlossene geänderte...
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