Nicht nur in einem der größten Wirtschaftsdelikte der deutschen Nachkriegsgeschichte, namentlich im Fall Wirecard, ging es um Überbewertungen oder falsche Bewertung von Bilanzposten in der Bilanz/Konzernbilanz. Nichtigkeitsklage durch den Insolvenzverwalter Kommt es aufgrund dieser unzutreffenden Bilanzierung zu einer Insolvenz der Gesellschaft, dauert es regelmäßig nicht lange, bis eine entsprechende Bilanz-Nichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters, unter anderem wegen Überbewertungen eines Bilanzpostens oder falschen Ausweises von Forderungen der Aktiva im Jahresabschluss, gerichtlich beim erstinstanzlichen Landgericht lanciert werden. Der Insolvenzverwalter ist aber befugt, eine Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7, S. 1, § 249 Abs. 1, S. 1 AktG zu erheben, soweit die Fehlerhaftigkeit des...
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Bayern hat eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angekündigt. Ist das ein fatales Signal, gar ein Rechtsbruch oder sollten andere Bundesländer diesem Schritt folgen? Eine Positionsbestimmung. Worum geht es? Seit geraumer Zeit ringt Deutschland um die Einführung einer Corona-Impfpflicht. Bereits am 18.11.2021 hat die MPK beschlossen: „Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.” Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der...
Über die Instanzrechtsprechung haben wir hier und da schon berichtet. Jetzt hat der BGH über die Betriebsschließungsversicherung der Pandemie entschieden – und zwar zugunsten der Versicherer, jedenfalls für eine konkrete Klausel. Das aktuelle Urteil wurde vom Bloggerkollegen Professor Jahn hier schon sehr informativ aufgegriffen, ich möchte aber noch zwei Aspekte der Entscheidung ausleuchten, die die Feinheiten der Juristerei so schön deutlich machen: Die Auslegung nach dem Wortlaut und die Transparenz von Formularklauseln. Ein Beitrag von: Johannes Hofele Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein Mitglied im „Berliner Steuergespräche e.V.“ Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie, insbesondere zum gewerblichen Mietrecht...
Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder und das BMWi haben sich am 8.2.2022 dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen, die bis Ende März 2022 laufende Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Was ist davon zu halten? Hintergrund Seit März 2020 pumpen Bund und Länder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Menge (Steuer)Geld in die Wirtschaft, insbesondere steuerbare, aber bei Beachtung der Förderbedingungen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Anspruch auf die sogenannte Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) haben Unternehmen und Solo-Selbstständige, deren Umsatz im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vor-Corona-Jahr 2019 um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist. Die ÜHi IV soll...
Das BMWi hat am 27.1.2022 mitgeteilt, dass die Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) unverändert bis Ende Februar verlängert wird. Eine gute oder schlechte Nachricht? Worum geht es genau? Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, schließen die Annahme eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht. Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen. Dabei legt er dar, inwiefern staatliche Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen (Verbot...
Bundesarbeitsminister Heil plant einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice. Was ist davon zu halten? Rechtlicher Hintergrund der bisherigen Homeoffice-Pflicht Seit Januar 2021 sah die Corona-ArbSchV vor, dass für Arbeitgeber die Pflicht besteht, Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice zu ermöglichen. Diese Verpflichtung war zunächst bis zum 15.3.2021 befristet. Danach wurde eine Verlängerung bis zum 30.4.2021 beschlossen. Mit der sogenannten „Bundes-Notbremse“ des Bundestages vom 21.4.2021 (BGBl. 2021 I S. 802) wurden die Regelungen zum Homeoffice in § 28 b Abs. 7 IfSG übernommen und in der Corona-ArbSchV gestrichen. Nach der früheren Regelung waren Arbeitnehmer lediglich gebeten, das...
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