Mit Beginn des Jahres 2020 ist für die verbilligte oder kostenlose Überlassung einer Wohnung an Arbeitnehmer eine neue Steuerbegünstigung eingeführt worden: der Bewertungsabschlag des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Dieser beträgt ein Drittel des ortsüblichen Mietwertes. Besser gesagt: Der Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs unterbleibt, soweit das gezahlte Entgelt für die Wohnung mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter Kaltmiete beträgt. Der Bewertungsabschlag wirkt damit wie ein steuerlicher Freibetrag. Die steuerliche Neuregelung war bislang seltsamerweise nicht in die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) übernommen worden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
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Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 werden Familien in der Corona-Krise abermals mit einer Direktzahlung unterstützt. Diesmal sind es statt 300 aber „nur“ 150 Euro. Genauso viel sollen auch erwachsene Empfänger der Grundsicherung erhalten, die einen einmaligen Coronazuschuss nach dem SGB II erhalten. Hintergrund Die Corona-Pandemie ist auch für Eltern bzw. Sorgeberechtigte mit Kindern eine enorme Belastung. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf aber eine Rund-um-Betreuung nicht zulässt? Zusätzliche Aufwendungen, etwa beim Home-Schooling belasten die Familienkasse. Der Bund hat vor diesem Hintergrund „gebeutelte“ Eltern schon im Jahr 2020 mit...
Das Bundeskabinett hat am 3.2.2021 ohne weitere Aussprache den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des IHK-Gesetzes beschlossen (Bundeskabinett – Ergebnisse (bundesregierung.de). Hintergrund Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG v. 18.12.1956 BGBl S. 920, zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.12.2020 BGBl. I 3256) ist die rechtliche Basis für die Arbeit von 79 IHKn bundesweit, die rund 3,6 Mio. Gewerbetreibende in Deutschland vertreten und auf Bundesebene im DIHK e.V. organisiert sind. Der DIHK e.V. nimmt als privatrechtlich organisierter Dachverband die Interessen der IHKn und deren Mitglieder auf Bundes- und europäischer Ebene wahr. Die Gesetzesinitiative war erforderlich...
Die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird auf „unständig“ und kurzfristig Beschäftigte im künstlerischen Bereich erweitert. Davon profitieren viele darstellende Künstler, die nur kurzfristig für ein Gastspiel beschäftigt werden. Neustarthilfe für unständig beschäftigte Künstler – Hintergrund Bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 19.1.2021, mit dem der bundesweite Lockdown bis 14.2.2021 verlängert worden ist, hatte der Bund eine abermalige Verbesserung der Überbrückungshilfe III ankündigt (MPK-Beschluss v. 19.1.2021, Ziff. 14). Über die konkreten Vereinfachungen und Erweiterungen der Überbrückungshilfe hat das BMF am 5.2.2021 auf den Internetseiten informiert (Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert). Für...
Mit Beschluss vom 5.2.2021 (1 S 321/21, bekanntgegeben am 8.2.2021) hat der VGH Mannheim die in Baden-Württemberg landesweit geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung (von 20 Uhr bis 5 Uhr) mit Wirkung ab dem 11.2.2021 außer Vollzug gesetzt. Ziehen jetzt andere Länder nach? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit...
Der Bundestag hat am 28.1.2021 mehrheitlich die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bis 30.4.2021. Damit wird die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen ausgesetzt, die wirtschaftliche Hilfeleistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes erwarten können. Hintergrund Schuldner müssen grundsätzlich unter den Bedingungen des § 15 a InsO einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
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