Immer wieder stellt sich die Frage, auf was ein Berufsträger der steuerberatenden Berufe noch vertrauen darf. Noch 2008 galt, dass solange sich der Steuerberater der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichtes orientiert, arbeite er lege artis. Man könne von ihm deshalb „regelmäßig nur verlangen, die Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, die im Bundessteuerblatt und in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht – dem Organ der Bundessteuerberaterkammer – veröffentlicht worden sind“. Später in 2014 wandte sich der BGH (IX ZR 199/13) der Thematik zu. Wiederum ging es um die einzigartigen steuerberatenden Berufe. Grundsätzlich dürfe der Steuerberater in „den Fortbestand der höchstrichterlichen...
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Am 22.9.2021 haben die Gesundheitsminister der Länder über ein einheitliches Vorgehen in einer strittigen Frage beraten: Soll jemand, der ohne Not freiwillig ungeimpft bleibt, weiterhin für die Dauer einer Corona-Quarantäne einen Entschädigungsanspruch haben? Bundesweit einheitlich wollen die Länder künftig Ungeimpften, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich impfen lassen könnten, keine Entschädigung zahlen, wenn sie in Quarantäne müssen – und zwar spätestens ab 1.11.2021. Bewertung: Was ist von einer Einschränkung der Entschädigungspflicht zu halten? Inzwischen steht in Deutschland ausreichend Impfstoff gegen die Corona-Virusvarianten zur Verfügung, grundsätzlich kann sich jeder, der will, impfen lassen – von medizinisch indizierten Impfrisiken...
In einer Entschließung hat der Bundesrat am 17.9.2021 eine Ausschussüberweisung zur Prüfung einer Länderöffnungklausel beim sog. Mietendeckel beschlossen (BR-Drs. 694/21). Was bedeutet das und was von solchen Plänen zu halten? Hintergrund Die Länderermächtigungen bei der sogenannten Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 2 BGB) und Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB) haben die Situation auf angespannten Wohnungsmärkten nicht überall oder nur leicht verbessert. In einzelnen Gebieten gehen die vorhandenen Instrumente manchen nicht weit genug, um eine wirksame Mietpreisbegrenzung zu erreichen. Als bundesweiter Vorreiter hat deshalb das Land Berlin einen gesetzlichen...
Am 15.9.2021 hat das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld bis Jahresende 2021 verlängert. Wer davon profitiert und was davon zu halten ist. Hintergrund Die Erleichterungen beim Bezug vom Kurzarbeitergeld haben während der Corona-Pandemie wirksam vor einer Massenarbeitslosigkeit geschützt. Grundlage des Bundes hierfür waren das Beschäftigungssicherungsgesetz und die vom Bundeskabinett auf Vorlage des BMAS beschlossenen Kurzarbeitergeldverordnungen. Zuletzt hatte das Bundeskabinett am 9.6.2021 mit der 3.ÄndV zur Änderung der KurzarbeitergeldVO den Handlungsrahmen ausgeweitet. Was gilt jetzt bis Jahresende 2021? Jetzt hat das Bundeskabinett am 15.9.2021 beschlossen, die erweiterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge für Arbeitgeber...
Die bis 10.9.2021 geltende SARS-CoV2.ArbSchV (v. 25.6.2021, BAnz AT v. 28.6.2021 V 1) soll abermals bis 24.11.2021 verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des BMAS vor, der am 1.9.2021 das Bundeskabinett passieren soll. Welche Corona-Regeln am Arbeitsplatz sind weiterhin zu beachten? Die bisherigen grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite, also bis 24.11.2021 fort. Das bedeutet Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigenschnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen. Die Arbeitgeber müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung...
Der Bundestag hat am 25.8.2021 weiterhin eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Damit hat die Bundesregierung weiterhin weitreichende Regelungsbefugnisse – auch ohne Beteiligung des Parlaments. Hintergrund Zuerst hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl. I 2020 S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Danach hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert. Der letzte Bundestagsbeschluss zur Verlängerung der Feststellung datierte vom 11.6.2021. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt nach dem...
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