Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren geeinigt. Die Helfer können nunmehr von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese stellt Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Hintergrund Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die bei den Impfmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Unterstützung leisten, möchten Bund und Länder mit steuerlichen Erleichterungen unter die Arme greifen. Ihnen wird für bestimmte Tätigkeiten die Übungsleiter- bzw. die Ehrenamtspauschale zur Verfügung gestellt. Wie verschiedene Finanzministerien nunmehr auf ihren Internetseiten verkündeten, gilt nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern...
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Hin und wieder müssen sich auch die Zivilgerichte in die Niederungen des Steuerrechts begeben, so jüngst der BGH hinsichtlich der Frage, ob ein Mieter bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer gewerblichen Immobilie auch auf die umlagefähigen Nebenkosten Umsatzsteuer zu entrichten muss. Dazu der BGH: Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH-Urteil vom 30.9.2020, XII ZR 6/20). Ein Beitrag von: Christian Herold...
Unter der Überschrift „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ berichtete ich über den häufig vertretene Irrtum, dass die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Surrogat-Investitionen abziehbar ist. An dieser Stelle soll jedoch mehr damit beschäftigt werden, wann eine steuerliche Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht kommt. Soweit der Veräußerungsvorgang selbst als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist, kommt ein Abzug der Vorfälligkeitsentschädigungen nämlich in diesem Zusammenhang in Betracht (s. Schallmoser in Blümich, § 21 EStG Rz 279; Trossen, NWB 2014, 2319/für Abonnenten kostenfrei). Bei Immobilienveräußerung kommt daher die steuermindernde Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäftes in Betracht. Ist die Zehnjahresfrist jedoch abgelaufen, können entsprechende...
Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung am 12.2.2021 auf Eckpunkte eines „Sorgfaltspflichtengesetzes“ (Lieferkettengesetz) geeinigt, seit 15.2.2021 liegt ein Referentenentwurf vor. Allerdings ist eine Lösung mit Augenmaß erforderlich, die deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht übermäßig benachteiligt. Hintergrund Sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Europäischen Union zeichnen sich Gesetzesinitiativen zur Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen in globalen Lieferketten ab („Sorgfaltspflichtengesetz“). Hintergrund ist die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011, zu deren nationaler Umsetzung sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bekannt haben. Verschiedene europäische Staaten haben bereits gesetzliche Regulierungen verabschiedet, die sich jedoch stark in Umfang...
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die Grundsteuer teilweise erlassen werden. Dafür muss jedoch bis spätestens 31. März ein Antrag gestellt werden. Ausweislich der Regelung in § 33 GrStG ist ein teilweiser Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung möglich. Insoweit gilt: Ist bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag um mehr als 50 % gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 % erlassen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband...
Im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.10.2020 (Az. 1 K 158/19) ist – was eher selten vorkommt – der Urteilssachverhalt lesenswerter als es die Entscheidungsgründe sind. Denn in der Sache schließt sich das Niedersächsische FG der neueren BFH-Rechtsprechung an. Danach kann die ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (näherungsweise) anhand der von den Statistikämtern erhobenen Bettenauslastung ermittelt werden. Der Sachverhalt aber enthält für den Rechtsanwender, der sich häufiger mit der ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen befasst, mögliche neue Ansatzpunkte: Statistikämtern können auch Daten über kleine Ferienobjekte vorliegen Nach dem Beherbergungsstatistikgesetz erheben die Statistikämter monatlich Daten zu den angereisten Gästen und deren Übernachtungen...
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