Wen der Gesetzgeber im Blick hat Die befristet für 2020 und 2021 eingeführte Homeoffice-Pauschale soll vorrangig den beruflich veranlassten Anteil der Wohnkosten bei Arbeitnehmern und Selbständigen im Homeoffice, die nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen, abgelten. Primär adressiert der Gesetzgeber demnach erwerbstätige Steuerpflichtige während der Lockdowns. Ich habe im Experten-Blog bereits ausgeführt, dass eine weitere Gruppe die Homeoffice-Pauschale beanspruchen kann: Studierende und Auszubildende. Aber auch während des Mutterschutzes, Elternzeit oder einer Phase der Erwerbslosigkeit können in der privaten Wohnung berufliche Zwecke, z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungen, verfolgt worden sein. Häusliches Arbeitszimmer in Zeiten der Nichtbeschäftigung Ein Beitrag...
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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ist im Zuge der Corona-Pandemie auf 4.008 Euro angehoben worden. Zunächst sollte die Erhöhung auf die Jahre 2020 und 2021 befristet sein („Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“). Doch später ist die Befristung aufgehoben worden, so dass der höhere Entlastungsbetrag auch ab 2022 fort gilt („Jahressteuergesetz 2020“). Der Erhöhungsbetrag von 240 Euro bleibt indes unverändert. Nun sind Geld und Steuern sparen bekanntlich nicht alles im Leben, aber dennoch sollten Alleinerziehende beachten, dass ihnen ihr Entlastungsbetrag komplett verloren geht, wenn sie heiraten und die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung auch nur einen einzigen Tag im Veranlagungszeitraum erfüllen. Ein Beitrag...
Mit gleich zwei Schreiben hat sich das BMF am 18.03.2021 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden geäußert und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Reduzierung der Umsatzsteuer – auch auf 0 Euro – ermöglicht ist. Nicht in allen Fällen kommt es aber zu einem vollkommenen Ausbleiben der Umsatzbesteuerung. Sind die Anwendungsvoraussetzungen daher praxistauglich genug? Hintergrund Nicht erst seit der Corona-Krise hat das Thema Umsatzsteuer auf Sachspenden vielerorts die Gemüter erhitzt. Will ein Unternehmer seine noch verbrauchbaren Waren, welche durch ihn ausgesondert wurden, spenden (etwa an eine Tafel oder eine gemeinnützige Organisation), so liegt i.d.R. eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs....
§ 93 Abs. 3 EStG sieht die Möglichkeit der förderunschädlichen Abfindung einer Kleinbetragsrente aus einem Altersvorsorgevertrag („Riester-Vertrag“) vor. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV. Ungeachtet dessen wird die Abfindung einer Kleinbetragsrente aber als steuerpflichtig erachtet und nach der Rechtslage bis 2017 grundsätzlich auch die Anwendung der Fünftel-Regelung verneint. Immerhin gab es etwas Hoffnung, nachdem der BFH mit Urteil vom 11.6.2019 (X R 7/18) entschieden hatte, dass die Fünftel-Regelung möglicherweise doch anwendbar sein könne. Diese wäre dann zu gewähren, wenn die Abfindung untypisch sei. Die Prüfung obliege aber...
Die Bundesregierung prüft eine Senkung der Umsatzsteuer auf Covid-19-Impfstoffe und -Tests. Das teilt sie in einer Antwort (BT-Drs. 19/27702) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/27037) mit. Rechtlicher Hintergrund Den Aufwand für die Testungen in Testzentren trägt in der Regel die öffentliche Hand; nicht anders verhält es sich bei Corona-Schutzimpfungen. Unternehmen, die in ihren Betrieben Corona-Tests für ihr Personal anbieten, tragen demgegenüber den damit verbundenen finanziellen Aufwand selbst. Für Tests in Corona-Testzentren auf Länderebene gibt es bislang weder eine gesetzliche Regelung noch eine Verwaltungsanweisung zur umsatzsteuerlichen Behandlung. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in...
Das Bundeskabinett beschloss kürzlich die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022. Erneut soll es eine Ausnahme von der Schuldenbremse geben. Gleichzeitig werden in 2021 mehr Schulden gemacht als zunächst geplant. Sind Steuererhöhungen damit unvermeidbar? Hintergrund Der neue Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 hat es in sich. Ihm zufolge wird es zu einer nie dagewesenen Rekordverschuldung kommen. Auch für das aktuelle Jahr plant der Bundesfinanzminister höhere Ausgaben ein, als zunächst berechnet. Zu den Eckwerten: Im aktuellen Jahr plant Scholz ein, dass die Nettoneuverschuldung um 60,4 Mrd. Euro höher liegt, als zunächst geplant war. Dafür ist ein Nachtragshaushalt in Arbeit. Die...
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