Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sollen sich laut aktuellen Berichten für eine erneute Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung einsetzten. Wird es damit zeitnah zu einer Ausweitung der steuerlichen Verlustanerkennung kommen? Hintergrund Bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerliche Verlustverrechnung verbessert. Zum einen wurde ein neuer Abschnitt XIV in das Einkommensteuergesetz eingeführt. Hier kodifizierte der Gesetzgeber unter der Überschrift „Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ neue Vorschriften, welche das BMF-Schreiben v. 24.04.2020 (IV C 8 – S 2225/20/10003 :010, BStBl 2020 S. 496, dazu bereits ausführlich Wengerofsky, StuB 2020, S. 450 ff.) ersetzten. Durch dessen Anweisungen konnte eine Erstattung bereits geleisteter...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Arbeitnehmer müssen die private Nutzung ihres Dienstwagens entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder nach der Fahrtenbuch-Methode versteuern. Die Zahlung eines Nutzungsentgelts oder die Übernahme von laufenden Kfz-Kosten mindern den geldwerten Vorteil grundsätzlich. Umstritten ist aber, ob auch vom Arbeitnehmer getragene Garagenkosten, insbesondere anteilige Grundstückskosten für die zum eigenen Heim gehörende Garage, den Nutzungswert mindern. In 2019 hat das FG Münster entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Urteil vom 14.3.2019, 10 K 2990/17). Nach Auffassung der Richter erfolgt eine Minderung des Nutzungsvorteils nur dann,...
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, Wohnungsbauten betreuen und Wohnungen errichten und veräußern, können die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfällt, erhalten. Praktisch wird durch die erweiterte Kürzung für grundstücksverwaltende Unternehmen eine weitereichende Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer ausgesprochen. Hintergrund der begünstigenden Regelung ist, dass die adressierten Unternehmen nur aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen, selbst aber keine gewerbliche Betätigung wahrnehmen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge...
Die Auszahlungsfrist für den steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro soll bis 30.6.2021 verlängert werden. Dies sieht ein Änderungsvorschlag der Regierungskoalition zum JStG 2020 vor, über den diese Woche der BT-Finanzausschuss berät. Hintergrund Um die Sonderbelastungen der Arbeitnehmer während der Corona-Krise zu honorieren, hat der Gesetzgeber durch Änderung des EStG in diesem Jahr einen sog. Corona-Bonus eingeführt. Nach § 3 Nr. 11a EStG sind die in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.12.2020 auf Grund der Corona-Krise an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlten Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei (und abgabenfrei). Solche steuerfreien „Corona-Boni“...
Zum vierten Mal hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen sog. Steuerprogressionsbericht (vgl. BT-Drucks. 19/2290) vorgelegt. Hierbei wird eine Schätzung zur kalten Progression bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 abgegeben. Hintergrund Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt. Nach dieser Definition erhöhen Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, die steuerliche Leistungsfähigkeit. Seit der 18. Legislaturperiode ist die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Tarifs...
Im JStG 2020 soll nun doch noch das Arbeiten zu Hause (Homeoffice) steuerlich gefördert werden. Was ist konkret geplant und was ist davon zu halten? Hintergrund Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Steuerpflichtige üben ihre betriebliche/berufliche Tätigkeit pandemiebedingt zunehmend außerhalb ihrer Betriebsstätte/ersten Tätigkeitsstätte aus. Gerade während der Corona-Pandemie waren und sind viele Steuerpflichtige gezwungen, ihrer betrieblichen/beruflichen Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nachzugehen. In vielen Fällen liegen dabei die Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3 EStG nicht vor, weil der...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Ralph Homuth, LL.M. 24. April 2026
Krisenbonus – Erwartungshaltung statt Entlastung
-
Dr. Carola Rinker 24. April 2026
Aktivierte Entwicklungskosten – Schönheitskur für den Gewinn?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 23. April 2026
Wann ist Online-Weiterbildung genehmigungsfrei - und wann nicht?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. April 2026
Update Entlastungsprämie: Bundesregierung erneut politisches Versprechen zulasten der Arbeitgeber
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. April 2026
BFH: Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf Gewerbesteuer nicht zu beanstanden!
NEUESTE KOMMENTARE
19.03.2026 von Christian Herold
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15-Prozent-Grenze gilt nur für Aufwendungen „nach“ Erwerb
19.03.2026 von Christian Herold
Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
03.04.2026 von Rolfgerhard Puhlmann
Diskussion um eine Übergewinn-Steuer: Der richtige Weg oder kontraproduktiv?