Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung erreichen schnell mehrere tausend Euro und werden von den Krankenkassen in vielen Fällen nicht übernommen. Die Finanzämter stellen sich ihrerseits zuweilen auf den Standpunkt, dass dementsprechend auch keine außergewöhnliche Belastung vorliegen kann. Denn wenn die Versicherungen nicht zahlen, habe das „einen guten Grund“ und die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler, müsse sich an den Aufwendungen „nicht beteiligen.“ Doch so einfach dürfen es sich die Finanzbeamten nicht machen. Ähnlich wie sich die Gesellschaft zum Beispiel in ihrer Haltung zum Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare weiterentwickelt hat, haben auch die Finanzgerichte ihre Rechtsprechung fortentwickelt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
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Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion halten die Erhebung des Solidaritätszuschlags für den Zeitraum nach dem 01.01.2020 aufgrund des ausgelaufenen Solidarpakts für den Aufbau Ost für verfassungswidrig. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist laut FDP-Fraktionsvize Christian Dürr daher für September geplant. Kommt es zu einer Verfassungswidrigkeit der Erhebung? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder die entsprechende Rechtsprechung. Diese...
Im Referentenentwurf des JStG 2020 plant das BMF in § 8 Abs. 4 EStG n.F. eine gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich geschuldeter Arbeitslohn“ im Sinne der Verwaltungsauffassung. Dies schränkt die Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Zukunft erheblich ein. Die Wirtschaftsverbände fordern Korrekturen – zu Recht. Hintergrund Es ist gelebte Praxis: Lohnformwechsel des Arbeitgebers durch Sachzuwendungen an Arbeitnehmer statt (voll steuerpflichtiger) Arbeitslohn sind heutzutage weit verbreitet. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist das lohnsteuerlich interessant, wenn derartige Leistungen lohnsteuerfrei oder jedenfalls pauschalversteuert erfolgen können. Allerdings herrscht seit einiger Zeit ein heftiger Streit zwischen Finanzverwaltung einerseits, Arbeitgebern/Arbeitnehmern sowie Finanzgerichten andererseits:...
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn – zum Beispiel wegen rechtlicher Streitigkeiten – verspätet aus, kann dies dazu führen, dass es zu Einbußen beim Elterngeld kommt. Doch bei einem schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers muss dieser für den Schaden aufkommen. In diesem Sinne hat kürzlich das LAG Düsseldorf entschieden, das heißt, der Arbeitgeber haftet für den Schaden, wenn er den Lohn verspätet ausgezahlt hat (Urteil vom 27. 5.2020, 12 Sa 716/19). Der Sachverhalt: Der Arbeitgeber, ein Zahnarzt, hatte seiner schwangeren Arbeitnehmerin den...
Gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer, soweit der Gewerbebetrieb im Inland betrieben wird. Auf die Rechtsform des Gewerbebetriebs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Mit einem Aufkommen von zirka 55 Milliarden Euro im Jahr 2019 werden durch die Gewerbesteuer zwar „lediglich“ knapp 7% der Steuereinnahmen des Bundesrepublik Deutschland erzielt (Quelle: https://www.destatis.de), da das Aufkommen der Gewerbesteuer den Gemeinden zufließt, stellt die Gewerbesteuer eine wesentliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Eine Besonderheit ergibt sich bei Gewerbetrieben, die in mehren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten. In diesem Fall ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen (vgl. §...
Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, werden das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG mit ihrer starren Altersgrenze kann im Einzelfall zu höchst ungerechten oder fragwürdigen Ergebnissen führen und berücksichtigt menschliche Schicksale dann nur unzureichend oder gar nicht. So jüngst geschehen in einem Fall, über den der BFH mit Urteil vom 27.11.2019 (III R...
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