Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Möglichkeiten der Verlustverrechnung neu ausgelotet. Den Steuerpflichtigen stehen daher – zumindest zeitlich befristet – fortan weitere Optionen bereit, um zusätzliche Liquidität zu generieren und zu sichern. Ist damit dem Gesetzgeber der „große Wurf“ gelungen? Steuerliche Verlustverrechnung in Corona-Zeiten Mit Elan hat der Gesetzgeber das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (vgl. BGBl 2020 I S. 1512 ff.) verabschiedet und mit ihm zahlreiche steuerliche Vorschriften modifiziert oder gar neu eingeführt. Vor allem die Verlustverrechnung, welche für eine große Anzahl an Steuerpflichtigen derzeit entscheidende Bedeutung hat, ist der Gesetzgeber angegangen. Zum einen wurden die Sockelbeträge für den steuerlichen Verlustrücktrag verfünffacht:...
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Gerade in Corona-Zeiten befinden sich viele Arbeitnehmer im Home-Office. Zumeist beteiligen sich die Arbeitgeber allenfalls an den Kosten für Telefon und Internet und nicht an den Gesamtkosten des häuslichen Arbeitszimmers. Doch es gibt auch die Fälle, in denen der Arbeitnehmer sein häusliches Büro an den Arbeitgeber vermietet, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht. Auf die ertragsteuerlichen Probleme und Abgrenzungsfragen („Zahlung von Miete oder Zahlung von Arbeitslohn?“) soll hier nicht weiter eingegangen werden. Diesbezüglich kann auf das BMF-Schreiben vom 18.4.2019 verwiesen werden. Vielmehr soll es nachfolgend um die Umsatzsteuer gehen. Ein Beitrag von: Christian...
Die eSport-Szene musste in letzter Zeit ein paar Niederlagen einstecken. Die Körperschaftssteuer-Referatsleiter von Bund und Ländern bleiben – soweit bekannt – bei ihrer Auffassung, wonach eSport kein Sport ist und folglich nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann, die einstigen Ambitionen der Politik im Koalitionsvertrag sind verflogen und auch der DOSB hat dem eSport eine Absage erteilt. Nun kommt jedoch wieder Bewegung in die Sache, wenn auch auf einem ungewöhnlichen Weg: Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart Warum blogge ich hier? Steuerrecht lebt von Ideen, Gedanken...
Vor vielen Jahren, kurz nach Einführung der Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG, habe ich an einem Lohnsteuerseminar teilgenommen. Referent war ein Vertreter der Finanzverwaltung. Es ging um die Frage, wie nachzuweisen ist, dass die Einkünfte tatsächlich im Tätigkeitsstaat versteuert wurden oder der Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. Offenbar in Unkenntnis der steuerlichen Rahmenbedingungen in allen Ländern dieser Erde – wer will es ihm verübeln – verwies er auf die Finanzverwaltung der Tätigkeitsstaaten, die eine solche Bescheinigung halt ausstellen müssten. Darauf der Zwischenruf eines Teilnehmers: „Dann versuchen Sie ´mal, ein Finanzamt in Kuwait zu finden.“ (Zugegebenermaßen hat mich...
Gerade bei Darlehen zwischen Eheleuten ist es möglich, dass ein sogenannter Gesamtbelastungsvorteil erreicht wird. Dieser ist gegeben, wenn der eine die Zinseinnahmen lediglich mit der Abgeltungssteuer besteuern muss und der andere diese als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zum höheren persönlichen Steuersatz ansetzen kann. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG). Die erweiterte Kürzung stellt eine Sondervorschrift dar, deren Anwendung die ausschließliche Betätigung der Gewerbetreibenden in Form der Verwaltung oder Nutzung eigenen Grundbesitzes voraussetzt. Die erweiterte Grundstückskürzung erfuhr zuletzt zunehmend Aufmerksamkeit, da sich die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen mit der Vorschrift und deren Anwendung auseinandersetzen musste. So hat der Große Senat des BFH in seinem Urteil GrS 2/16 vom 25.09.2018 entschieden, dass...
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