Ob man sie mag oder nicht: E-Scooter prägen seit Mitte Juni 2019 mehr und mehr das Stadtbild in deutschen (Groß-)Städten. E-Scooter sind aber nicht nur ein Fortbewegungsmittel. Man kann damit auch Steuern sparen! Hintergrund Die Verordnung für sogenannte E-Scooter ist am 15.6.2019 bundesweit in Kraft getreten (ElektrokleinstfahrzeugeVO -eKFV- v. 6.6.2019, BGBl 2019 I S.756). Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Radwegen, Radstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – Straßen fahren. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren – oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen...
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Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Nach bisheriger Ansicht der Sozialversicherungsträger waren Urlaubsabgeltungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Sie unterlagen also nicht der Beitragspflicht. Allerdings hatten sich die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger bereits in 2016 darauf verständigt, dass diese Auffassung wohl geändert wird, sobald das BAG auf die Entscheidungen des EuGH reagiert hat (GKV-Rundschreiben 2016/208 vom 2.5.2016). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater...
In diesem Monat geht es nun zweimal um Fragen rund um den § 17 EStG und dann einmal darum, ob die sogenannte Einheitstheorie auch weiterhin Bestand haben wird. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Neuerdings findet sich in Steuerbescheiden folgender Vorläufigkeitsvermerk zu festgesetzten Zinsen: „Die Festsetzung von Zinsen ist gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO in Verbindung mit § 239 Abs. 1 S. 1 AO vorläufig hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat.“ Dieser Vorläufigkeitsvermerk kann sich für Steuerzahler nachteilig in Fällen auswirken, bei denen zu seinen Gunsten Erstattungszinsen festgesetzt werden. Um einer eventuellen späteren Rückzahlung an das Finanzamt vorzubeugen, empfiehlt sich in solchen Fällen die Einlegung eines Einspruchs mit dem Ziel endgültiger Zinsfestsetzung. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben, so dienen häufig die Immobilien im Gesellschaftsvermögen als Sicherheit im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten des Gesellschafters, droht die Zwangsvollstreckung der betrieblichen Immobilie, die es natürlich abzuwenden gilt. Wie ist in diesem Fall die Vorsteuer aus eventuellen Rechtsberatungsleistungen zu behandeln? Stehen die Leistungen in erster Linie im Zusammenhang mit mehr oder weniger privaten Belangen des Gesellschafters, da es um „seine“ Zahlungsschwierigkeiten geht? Oder sind die Leistungen als unternehmerisch veranlasst anzusehen, da sie der Abwendung der Zwangsvollstreckung einer betrieblichen Immobilie dienen? Das FG Münster jedenfalls hat in einem aktuellen Fall einen...
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