Mein Kollege Hans-Peter Schneider hat soeben mit zwei lesenswerten Blog-Beiträgen das Thema „Digitalisierung“ aufgegriffen. Aus vielen, vielen Gesprächen mit Steuerberatern habe ich entnommen, dass die Digitalisierung als die wohl größte Herausforderung für unseren Berufsstand in den kommenden Jahren gesehen wird. Gleichzeitig habe ich den Eindruck, dass die meisten Steuerberater – dank des „großen Bruders“ DATEV – der Meinung sind, beim Thema „Digitalisierung“ ganz weit vorne zu sein. Nur: Nach meinem Dafürhalten sind sie ganz weit hinten. Hier meine Begründung: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
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Cash-Pooling ist ein effizientes Mittel zur Zins- und Finanzierungsoptimierung innerhalb einer Unternehmensgruppe. Vereinfacht gesagt, werden täglich alle Banksalden in einen Topf geworfen, der Saldo ermittelt und nur auf diesen Zinsen berechnet. Doch wie verhält es sich mit diesen Zinsaufwendungen und Zinserträgen hinsichtlich der Gewerbesteuer? In seinem Urteil vom 11.10.2018 (III R 37/17) hat sich der BFH mit der Streitfrage befasst, ob bei der Hinzurechnung von Entgelten für Schulden gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG die Zinserträge und Zinsaufwendungen innerhalb eines Cash-Poolings zu saldieren sind. Zum Sachverhalt Die Klägerin (GmbH) ist Teil einer Unternehmensgruppe. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen an...
So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen. Ein Beitrag...
Ich habe es Ihnen versprochen: Ich werde die Absurditäten der geplanten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen darstellen. Heute geht es um die Beratung von Pflegeheimen. Dazu ein Beispiel: Es wird eine Gestaltung für ein Pflegewohnheim entworfen, deren Bewohner auch Anteile an dem Heim halten (der Fall, dass sich die Bewohner „einkaufen“, ist durchaus häufig anzutreffen). Die Gestaltung wird nicht nur für das eine Pflegeheim „eingesetzt“, sondern auch für zwei weitere Einrichtungen. Das Heim befindet sich in einer Stadt, in der zahlreiche ausländische Soldaten stationiert waren. Es kann davon ausgegangen werden, dass einige Soldaten in Deutschland geheiratet haben und hier bis zu ihrem...
Bereits mit Urteil vom 24.10.2017 hat der BFH (Az: VIII R 13/15) den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der privaten Vermögenssphäre zugeordnet, sodass nach Einführung der Abgeltungssteuer durch den Ausfall ein steuerlich anzuerkennender Verlust gegeben ist. Jetzt tritt der Fiskus nach und streitet um den Zeitpunkt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das...
Aufgrund der BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre kommt es aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen häufiger zum Widerruf bzw. zur Rückabwicklung von Darlehensverträgen. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss. Gleichzeitig sind die wechselseitig gezogenen Nutzungen herauszugeben. Dies bedeutet, dass sowohl die Darlehenssumme als auch die Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers jeweils von der Zahlung an zu verzinsen sind (BGH 25.4.2017, XI ZR 108/16, XI ZR 573/15)....
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