Einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Sie ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Doch wie verhält es sich mit (bloßen) Abmahnungen, die zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs dem Rechtsverletzer übermittelt werden? Nach dem Urteil des BFH vom 13.02.2019 – XI R 1/17 stellen dies Beträge die Gegenleistung des Rechteverletzers für die Abmahnleistung dar, die der Umsatzsteuer unterliegen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der...
Steuern
- All Posts
- Steuern
In meinem Blog-Beitrag „Heileurythmisten – eine dankenswerte Mandantschaft?“ habe ich darauf hingewiesen, dass der BFH die Leistungen der Heileurythmisten als umsatzsteuerfrei betrachtet und diese Entscheidung von der Finanzverwaltung seit kurzem auch akzeptiert wird (BFH 26.7.2017, XI R 3/15; Absatz 12 Nr. 2 des Abschn. 4.14.4 UStAE). Nun hat der Ertragsteuersenat nachgelegt und entschieden, dass die Leistungen der Heileurythmisten unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen und dementsprechend keine Gewerbesteuer entsteht (BFH 20.11.2018, VIII R 26/15). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
Kann man auch beruflich TV-gucken? Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie zum Beispiel Fortbildung. Doch können die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo hiernach auch als Werbungskosten abgezogen werden? Ja, so hat es der BFH mit seinem Urteil vom 16.01.2019 – VI R 24/16 für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und...
Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass das Abzugsverbot für Diätverpflegung infolge der vielen neuen Ernährungstrends geschaffen wurde. Der Eindruck täuscht. Das Abzugsverbot wurde bereits mit Wirkung ab 1975 in das EStG eingefügt. Es wurde zur Missbrauchsabwehr geschaffen, da die Abgrenzung zwischen zwangsläufigen, krankheitsindizierten Diäten und freiwilligen, aber gesundheitsförderlichen Diäten kaum möglich ist. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich...
Die betriebliche Altersvorsorge hat in den vergangenen Jahren ein immer größeres Gewicht gewonnen. Während sie früher im Prinzip als reine Zusatzversorgung gedacht war, sind viele Menschen, die in Zukunft in den Ruhestand gehen werden, auf sie angewiesen. Allerdings: Wenn ich kürzlich in meinem Beitrag zur Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft bereits auf ein Feld hingewiesen habe, das aus heutiger Sicht fast unmöglich rechtssicher zu beraten ist, so bin ich der Meinung, dass dies für die betriebliche Altersvorsorge gleichermaßen gilt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
Da entscheide ich mich doch für die steuerfreien Einnahmen. So hat es auch das FG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22.11.2018 (Az: 14 K 1629/18 E) im Hinblick auf die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträge getan. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 3. Juli 2026
Erbschaftsteuer und Familienheim: "Verstoß" gegen Sechs-Monats-Frist hinreichend begründen
-
Dr. Carola Rinker 2. Juli 2026
Wenn Schulden zu Eigenkapital werden
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. Juli 2026
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte in Elternzeit
-
Dr. Carola Rinker 30. Juni 2026
Der Aufsichtsrat als Frühwarnsystem – Wie unabhängig muss Kontrolle sein?
-
Dr. Carola Rinker 29. Juni 2026
Kryptowerte in der Bilanz – warum die Frage nach dem Eigentum entscheidend ist
NEUESTE KOMMENTARE
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
12.06.2026 von Andreas Printz
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind