Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in einem interessanten Einzelfall mit den Grenzbereichen der Berücksichtigung von Aufwendungen für Sponsoring als Betriebsausgaben beschäftigt. Im anhängigen Revisionsverfahren unter Az. VIII R 28/17 hat der BFH zu entscheiden, ob die Aufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für (Motorsport-)Sponsoring wegen fehlender beachtlicher Werbewirksamkeit und der relativen Höhe der Sponsoring-Aufwendungen dem Grunde nach nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Dabei hat der BFH – abseits jeglicher Pauschalierungen durch den sog. Sponsoring-Erlass – grundlegend zur Auswirkung von Unmittelbarkeit und Erkennbarkeit des Sponsorings für die angesprochenen Verkehrskreise auf den Betriebsausgabenabzug Stellung zu nehmen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH)...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen können als Werbungskosten abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG). Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Der Erwerb von Todes wegen am Familienwohnheim durch den überlebenden Ehegatten ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG grundsätzlich steuerbefreit. Dabei muss tatsächlich das Familienheim selber übergehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Hat ein Finanzgericht die Revision gegen ein Urteil nicht zugelassen, so kann dagegen die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH eingelegt werden. Dieser wiederum kann der NZB stattgeben und somit das Verfahren als Revisionsverfahren fortführen, wenn die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann. Die genannten Voraussetzungen lassen sich nicht nur dem Gesetz, sondern auch der Homepage des...
In vielen Betriebsprüfungen geht es um die Frage, ob ein im Betriebsvermögen vorhandenes Kfz privat genutzt worden ist. Anders ausgedrückt: Die Finanzverwaltung möchte für jedes Kfz im Betriebsvermögen die 1 %-Regelung anwenden. Lediglich bei reinen Transportern, Caddys, Werkstattwagen usw. lässt sie Gnade walten. Dabei kann sie sich zumeist guten Gewissens auf den Beschluss des BFH vom 13.12.2011, VIII B 82/11, berufen, in dem es heißt: „Der Anscheinsbeweis wird im Regelfall noch nicht erschüttert, wenn der Kläger lediglich behauptet, für privat veranlasste Fahrten hätten private Fahrzeuge zur Verfügung gestanden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1330). Auch ein eingeschränktes privates Nutzungsverbot vermag...
Die verheerende (wenn auch ständige) Rechtsprechung des BFH (z. B. VIII R 4/07), wonach Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre, könnte zukünftig ein klein wenig entschärft werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 25. Juli 2025
Geplante Umsatzsteuersenkung für Speisen bringt Regierung in Erklärungsnot
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 24. Juli 2025
BVerwG: Corona-Infektion ist kein Dienstunfall!
-
Christian Herold 23. Juli 2025
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps: BFH konkretisiert Voraussetzungen für Betriebsausgabenabzug
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. Juli 2025
Investitionsbooster beschlossen - Kommt jetzt der Boom für E-Fahrzeuge und E-Mobilität?
-
Christian Herold 21. Juli 2025
Pflicht zur Nutzung des beSt doch nicht bereits am 1. Januar 2023?!
NEUESTE KOMMENTARE
18.07.2025 von Theresia Valenca
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit nach missglücktem Tattoo
11.07.2025 von Bernhard
Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG im Vergleich
21.07.2025 von Mark van Afferden
Aufreger des Monats Juli: Datengrundlage der Richtsatzsammlung bleibt Geheimnis der Finanzverwaltung