Übernimmt ein Erbe im Zuge der Erbschaft Schulden des Erblassers, werden diese Schulden von dem Wert des Erbes abgezogen, sodass sich eine mögliche Erbschaftsteuer verringert. Was aber gilt, wenn der Erbe zuvor die Erbschaft quasi selbst finanziert hat und so ein unbelastetes Erbe übernehmen kann? Muss er tatsächlich Erbschaftsteuer auf das von ihm selbst finanzierte Haus bezahlen? Ja, er muss. So lautet eine aktuelle Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 26.4.2017 (3 K 233/14). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...
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Ich habe mich schon wiederholt zu diesem Thema zu Wort gemeldet: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen, und zwar ab dem 15. Monat nach Ende des Veranlagungszeitraums in Höhe von 0,5 %/Monat (§ 238 AO). Im Aussetzungsbeschluss des BFH vom 25.04.2018 (IX B 21/18) hat der IX. BFH-Senat für Zinszeiträume ab 01.04.2015 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe von 6 %/Jahr geäußert und die Aussetzung der Vollziehung beschlossen. Jetzt blicken alle gespannt nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht: Dort sind schon zwei Verfahren zur Zinshöhe anhängig (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17), über die dem Vernehmen...
Kürzlich habe ich einen kleinen Blog-Beitrag zum Thema „Abfindungen mit Auslandsbezug“ geschrieben und bereits darauf hingewiesen, dass das Schreiben des BMF vom 3.5.2018 (BStBl 2018 I S. 643) zwar lobenswert, aber an der einen oder anderen Stelle dennoch mit Vorsicht zu genießen ist. Rechtlich mag es einwandfrei sein, sprachlich ist es aber doch – wie soll ich sagen – nicht ganz bürgerfreundlich. Bei dem Punkt „Vorsorgeaufwendungen“ musste ich doch genauer hinschauen, um nicht in die Falle zu tappen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
Dies hört sich provokant an, ist auch so gemeint und dennoch die heruntergebrochene Aussage einer aktuellen BFH-Entscheidung. Dies gilt zumindest dann, wenn auch noch Alternativen bestehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Können Kunden eines Supermarktes eine „Mitgliedschaft“ erwerben, die es ihnen ermöglicht, Waren verbilligt zu erwerben, so unterliegen die „Mitgliedsbeiträge“ dem Regelsteuersatz – eine Aufteilung des Steuersatzes darf selbst dann nicht erfolgen, wenn die Kunden überwiegend Waren erwerben können, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.6.2018, 7 K 7226/15, Rev. unter XI R 21/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich...
Sofern die Aufwendungen den Freibetrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und Arbeitnehmer nicht übersteigen, müssen die Arbeitnehmer auch nichts versteuern. Fraglich ist, welches Berechnungsmodell dabei zugrunde zu legen ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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