Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland (BFH-Urteil vom 12.07.2023, XI R 5/21). Hintergrund: Der Vorsteueranspruch eines Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG entsteht bereits mit der Ausführung der Leistung und nicht erst mit der Entrichtung des Entgelts. Unerheblich ist, ob der Leistende Soll- oder Ist-Versteuerer ist. Dies ermöglicht...
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Freiwillige Geldzuwendungen von Zuschauern (sog. Donations), die an einen Streamer geleistet werden, der mit einem eigenen Kanal auf einer Streamingplattform Unterhaltungsleistungen erbringt, unterliegen der Umsatzsteuer. Für alle, die sich mit dieser neuen Welt und diesen neuen Geschäftsmodellen nicht auskennen, hier vorweg einmal der Sachverhalt. Was ist passiert? Der Kläger, ein Streamer, ist im Internet aktiv. Auf einer Streamingplattform, wie z.B. Twitch, betrieb er einen eigenen Kanal. Hier hatten seine Zuschauer die Möglichkeit, ihm live – oder als Video – dabei zuzusehen, wie er an Computer- bzw. Videospielen teilnahm und in verschiedene Rollen schlüpfte. Die Zuschauer hatten hier die Möglichkeit, durch...
Angenommen, Sie haben eine GmbH-Beteilung, Aktien oder eine Anleihe mit Stückzinsanteil geerbt, und weiter angenommen, in den Kapitalanlagen sind noch Erträge „enthalten“ (Ausschüttungsanspruch, Dividenden, Stückzinsen), so unterliegen auch die Ertragsansprüche, also die Forderungen, der Erbschaftsteuer. Das können schnell 30 Prozent oder sogar noch mehr sein. Eines Tages vereinnahmen Sie die Erträge, allerdings unter Abzug der Kapital- bzw. Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Sie erkennen, dass Ihnen unterm Strich vielleicht nur 45 Prozent des Ertrages verblieben sind und sich der Fiskus den Rest geholt hat. Wenn Sie nun der Auffassung sind, dass diese Doppelbelastung mit Erbschaft- und Kapitalertragsteuer verfassungswidrig ist,...
Wenn sich die öffentliche Hand in Wettbewerb zur Privatwirtschaft begibt oder sie – anders ausgedrückt – keine rein hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt, sollen die entsprechenden Institutionen mit ihren Umsätzen spätestens ab 2025 der Umsatzsteuer unterliegen. Betroffen sind prinzipiell auch Schulen und Kitas. Und auch der Kuchenverkauf anlässlich von Schulfesten könnte dann der Umsatzsteuer unterliegen. Glücklicherweise hat sich die Finanzverwaltung dazu durchringen können, den Kuchenverkauf unbesteuert zu lassen – das Finanzamt sitzt also nicht mit am Tisch. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
Viele gleichgeschlechtliche Paare haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Natürlich stand bei den meisten wohl nicht das Steuerrecht im Vordergrund, doch immerhin hatte die Umwandlung einen steuerlichen Vorteil: Die Partner konnten nämlich bis zum 31.12.2020 rückwirkend die Zusammenveranlagung beantragen – und zwar für alle Jahre bis zum Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dies war auch dann möglich, wenn die Steuerbescheide bereits bestandskräftig waren. Voraussetzung war allerdings, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt worden ist. Doch ob die Frist „31.12.2019“ – in steuerlicher Hinsicht – überhaupt eingehalten werden musste, beschäftigt nun...
Wer weiß eigentlich noch genau, welche Förderrichtlinien während der Corona-Pandemie für die jeweiligen Sofort- und Überbrückungshilfen galten? Die haben sich damals so oft geändert, dass man schon einmal durcheinander geraten konnte. Unzählige Verwaltungsgerichte durften und dürfen sich noch mit der Frage befassen, nach welchen Parametern die Soforthilfen tatsächlich zu berechnen waren. Neben den Verwaltungsgerichten sind nun auch die Finanzgerichte an der Reihe, um eine Art Ahnenforschung zu betreiben. Kürzlich ist das FG Düsseldorf der Frage nachgegangen, ob die Überbrückungshilfe Plus des Landes Nordrhein-Westfalen den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen zuzurechnen ist oder steuerfrei bleiben kann, weil sie vermeintlich oder tatsächlich – auch –...
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