Abschaffung des Solis erneut in der Diskussion

Immer wieder wird die (partielle) Abschaffung des Solidaritätszuschlags in der Politik, der Wissenschaft und der Praxis breit diskutiert. Nunmehr ist es der Bundesfinanzminister, der – gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister – den Stein erneut ins Rollen bringt.

Lindner: Abschaffung des Solis für Unternehmen

Es ist Christian Lindner, der zuletzt vorschlug, den Soli für Unternehmen abzuschaffen. Für ihn sei dies „der einfachste und schnellste Weg“, um Betriebe zu entlasten, sagte er in der ARD. Erleichternd komme hinzu, dass Gemeinden und Kommunen dadurch nicht in Anspruch genommen würden, sondern lediglich der Bund. Wichtig sei jedoch, dass innerhalb der Bundesregierung über Wege der Gegenfinanzierung gesprochen würde.

Gleichfalls sieht der Bundeswirtschaftsminister für die Unternehmerschaft Sparpotential: „Auch ich sehe, dass wir in der Summe eine Unternehmensbesteuerung haben, die international nicht mehr wettbewerbsfähig und investitionsfreundlich genug ist.“ Es müssten aus diesem Grunde durch die Bundesregierung „Steuererleichterungen, Steueranreize für Investitionen in der Perspektive finanziert [werden], um die Kräfte wirklich zu entfesseln“. Weiterlesen

Neuigkeiten vom Solidaritätszuschlag

Mit einem aktuellen, am 2.11.2023 veröffentlichten BFH-Urteil (v. 26.9.2023 – IX R 9/23) ist abermals der Versuch gescheitert, die Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (Soli) ab 2020 ein weiteres Mal dem BVerfG zuzuführen. Was bedeutet das für Steuerzahler?

Aktuelle BFH-Rechtsprechung

Streitig war im aktuellen Streitfall, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 gegen Verfassungsrecht verstößt. Das FG der ersten Instanz hatte die Klage, mit der sich die Kläger gegen vorläufig ergangene Vorauszahlungsbescheide zum Solidaritätszuschlag wehren, als unbegründet abgewiesen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.5.2022 – 10 K 1693/21). Der BFH geht jetzt in seinem Urteil vom 26.9.2023 (IX R 9/23) noch einen Schritt weiter: Er hält die Klage mit Rücksicht auf das anhängige BVerfG- Verfahren (2 BvR 1505/20) bereits für unzulässig, weil wegen des Vorläufigkeitsvermerks im angefochtenen Steuerbescheid (§ 165 Abs.1 S. 2 Nr.3 AO) das Rechtsschutzbedürfnis fehle; in eine Sachprüfung ist der BFH diesmal also erst gar nicht eingestiegen. Das Verfahren 2 BvR 1505/20 war unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 106 GG; Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG aus der Mitte des Bundestages gegen die Fortgeltung des Soli ab 2020 eingeleitet worden.

Der BFH hält den „Soli“ auch in der ab 2020 geltenden Fassung nicht für verfassungswidrig (BFH v. 17.1.2023 – IX R 15/20), ich habe dazu Anfang des Jahres im Blog berichtet. Erst nach 30 Jahren bestehe eine Überprüfungspflicht des Gesetzgebers, meint der BFH: Das würde bedeuten, dass erst für den VZ 2025 eine Neubewertung des Gesetzgebers zu überprüfen wäre.

Ausblick

Was bedeutet das aktuelle Urteil nun für Steuerzahler, die den Soli unverändert zahlen müssen? Weiterlesen

(Keine) Neuigkeiten vom Solidaritätszuschlag …

Der BFH hat entschieden, dass ein Nachsteuerbetrag (§ 34 a Abs.4 EStG)  die festzusetzende Einkommensteuer und damit auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag erhöht (BFH, Urteil v. 10.11.2020 – IX R 34/18). Offen aber ist weiterhin, ob die Erhebung des „Soli“ überhaupt verfassungsmäßig ist.

Hintergrund

Seit 1.1.2021 ist mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 (vom 10.12.2019 BGBl I S. 2115) für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe zur tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer – weggefallen.

Aber: sogenannte „Besserverdiener“, die schon heute den weit überwiegenden Teil des Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer finanzieren, sollen den Soli auch in Zukunft in unveränderter Höhe weiterzahlen.

Ist das rechtmäßig oder verstößt die Soli-Erhebung gegen das Grundgesetz?

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Neues vom Solidaritätszuschlag: FG Nürnberg hält Soli auch in VZ 2020 und 2021 für verfassungsgemäß!

In einem brandaktuellen Urteil vertritt das FG Nürnberg die Ansicht, dass auch in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 die Erhebung des Solidaritätszuschlages verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 29.07.2020 – 3 K 1098/19). Wie ist das einzuordnen? Weiterlesen

SPD plant vorzeitige Soliabschaffung: Vom Saulus zum Paulus?

SPD plant vorzeitige Soliabschaffung: Vom Saulus zum Paulus?

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 (vom 10.12.2019, BGBl 2019 I S. 2115) werden 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vom „Soli“ befreit, weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler sollen beim „Soli“ in Stufen entlastet werden.

Jetzt will die SPD den Soli bereits im Juli 2020 abschaffen: Was ist davon zu halten? Ist das gerecht? Weiterlesen