Steueroasen und Briefkastenfirmen bei der Finanzministerkonferenz

Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:

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Nochmal: Keine Vorsteuer aus Briefkasten-Rechnung

In meinem ersten Hinweis vor gut acht Monaten hatte ich es schon prognostiziert: Die BFH-Entscheidung zur Anforderung der Anschrift in einer Rechnung wird noch für Diskussionen sorgen. Inzwischen liegen über zwanzig Stellungnahmen zum Urteil vor – Zeit, für etwas überblickende Klarheit. Denn die Auflösung erscheint simpel. Weiterlesen

Vollständige Anschrift (Teil 3): Keine Vorsteuer bei realen Briefkastenfirmen aber bei einem nicht existenten Unternehmer?

Damit eine Rechnung ordnungsgemäß im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, muss sie sämtliche formale Bestandteile des § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Dazu gehört auch die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers. Soweit ist alles klar. Streitbefangen ist, was denn eine vollständige Anschrift ist.  Weiterlesen

Vollständige Anschrift (Teil 2): Erreichbarkeit sollte doch wohl ausreichen, oder?

Der BFH hatte entschieden, dass eine vollständige Anschrift im Sinne der umsatzsteuerlichen Regelungen nur gegeben sein kann, wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift auch seine unternehmerische Tätigkeit in Form der wirtschaftlichen Aktivität entfaltet. Alles andere soll dazu führen, dass die Rechnungsvoraussetzungen mangels Angabe der vollständigen Anschrift nicht erfüllt sind.   Weiterlesen

Vollständige Anschrift (Teil 1): Keine wirtschaftliche Aktivität in deutschen Briefkastenfirmen?

Hier geht es nicht um Panama, hier geht es um die Rechnungsvoraussetzungen von Briefkastenfirmen oder auch vermeintlichen Briefkastenfirmen. Der Grund: Damit Vorsteuer gezogen werden kann, bedarf es in der Rechnung unter anderem auch der vollständigen Anschrift von Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Aber: Was ist denn eine vollständige Anschrift konkret?  Weiterlesen