Im März und April beherrschte das Corona-Virus vor allem sowohl die mediale als auch die wirtschafts- und (steuer-)politische Welt. Arbeitnehmer spürten (bzw. spüren) die Folgewirkungen immer mehr und zum Teil auch direkt, wenn Sie entweder vom Home-Office arbeiten dürfen/müssen oder gar in Kurzarbeit verharren.
Die damit verbundene Unsicherheit sollte hingegen nicht dazu führen, den Blick nur auf die nahe Zukunft zu legen, zumindest ein Planungshorizont von einem Jahr scheint angebracht, denn da dürfen sich die meisten Steuerpflichtigen über die erneute Abgabe einer Einkommensteuererklärung, dann für den Veranlagungszeitraum 2020 freuen. Weiterlesen