Jetzt schon an die Einkommensteuererklärung 2020 denken!

Im März und April beherrschte das Corona-Virus vor allem sowohl die mediale als auch die wirtschafts- und (steuer-)politische Welt. Arbeitnehmer spürten (bzw. spüren) die Folgewirkungen immer mehr und zum Teil auch direkt, wenn Sie entweder vom Home-Office arbeiten dürfen/müssen oder gar in Kurzarbeit verharren.

Die damit verbundene Unsicherheit sollte hingegen nicht dazu führen, den Blick nur auf die nahe Zukunft zu legen, zumindest ein Planungshorizont von einem Jahr scheint angebracht, denn da dürfen sich die meisten Steuerpflichtigen über die erneute Abgabe einer Einkommensteuererklärung, dann für den Veranlagungszeitraum 2020 freuen. Weiterlesen

Aufreger des Monats Januar: Einkommensteuervordrucke 2019

Ich hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass der bisherige Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2019 “Kinder”, bekommen hat. Damals bin ich noch von drei „Kindern“ ausgegangen (Anlage Sonderausgaben, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Sonstiges). Tatsächlich sind es aber vier an der Zahl, denn ich vergaß die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, wobei ich zugegeben muss, dass es wohl noch die eine oder andere weitere Anlage geben kann, die mir bislang nicht bekannt ist, weil sie nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt.

Jedenfalls verbringe ich einen Teil des Dezembers und des Januars stets damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Meistens steht mir zu diesem Zeitpunkt kein Hilfsmittel zur Verfügung und die offiziellen Anleitungen helfen nur sehr bedingt weiter, denn immer dann, wenn es schwierig wird, schweigt des Sängers Höflichkeit und der „Vordruckgeber“ beschränkt sich auf Floskeln. Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke 2019: Nun bekommt auch der Mantelbogen „Kinder“

Für das Steuerjahr 2018 hat die Anlage KAP bekanntlich zwei „Kinder“ erhalten: die Anlage KAP-BET und die Anlage KAP-INV. Wer Spaß an der wachsenden Zahl von Vordrucken hat, darf sich auf die Veranlagung für 2019 freuen, denn nun bekommt auch der Mantelbogen „Kinder“, und zwar gleich drei an der Zahl: Die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen und die Anlage Sonstiges. Damit hat der Mantelbogen eigentlich keinen „Mantel“ mehr, sondern besteht nur noch aus zwei Seiten.

Weiterlesen

Ehrenamt: Steuererklärung auf Vordrucken weiterhin möglich

Ab dem Steuerjahr 2017 sind alle Steuerbürger, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung und die standardisierte „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt nunmehr auch dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 EUR sind. Die bisherige Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF-PM vom 30.3.2017). Doch es gibt eine erfreuliche Nachricht.

Weiterlesen