Droht ein neues Bürokratiemonster für die Arbeitgeber? Ein kritischer Blick auf den BAG Beschluss vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21

Die letzten zweieinhalb Jahre waren kein Zuckerschlecken für die Arbeitgeber: Corona, Kurzarbeit & Co. haben uns an die Belastungsgrenze gebracht. Hohe Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und eine neue Vertrauenskultur „jenseits der Stechuhr“ haben uns aber auch in unseren Arbeitsrealitäten weiterentwickelt.

Jetzt droht Ungemach…der zunächst harmlos anmutende Beschluss des BAG, der sich primär mit Mitbestimmungs- bzw. Initiativrechten des Betriebsrates im Zuge der Einführung einer Zeiterfassung beschäftigt, könnte sich in seiner Tragweite als Bürokratiemonster für Arbeitgeber entpuppen und ist gefühlt ein Rückschritt in eine antiquierte und nicht mehr gegebene Arbeitswelt.

Zwar liegen die Entscheidungsgründe des Beschlusses noch nicht vor, das BAG ist jedoch der Meinung, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zwingend europakonform dahin ausgelegt werden müsse, so dass alle Arbeitgeber verpflichtet seien, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Weitergehende Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber sucht man aber vergebens.

Was tun als Arbeitgeber?

Sofort ein neues Arbeitszeiterfassungssystem mit hohen Kosten einführen? Weiterlesen

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland: Welche steuerlichen Probleme (können) drohen?

Mit der Corona-Pandemie hat mobiles Arbeiten eine Bedeutung erlangt, die vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen wäre. Arbeiten aus dem Home-Office oder von unterwegs gehört heute so selbstverständlich zu unseren Arbeitsabläufen wie die Butter aufs Brot. Auch das mobile Arbeiten aus dem Ausland spielt dabei oft eine Rolle. Dies kann jedoch verschiedene steuerrechtliche Probleme hervorrufen. Welche sind diese und inwiefern können diese vermieden werden?

Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte

Das wesentliche Problem, welches beim mobilen Arbeiten aus dem Ausland für Unternehmen auftreten kann, ist die unbeabsichtigte Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte. Weiterlesen

Update SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung: BMAS veröffentlicht FAQ

Die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des BMAS tritt fünf Tage nach Verkündung in Kraft und gilt bis 15.3.2021. Jetzt hat das BMAS dazu FAQ veröffentlicht – eine gute Arbeitshilfe in der Praxis!

Hintergrund

Um einen bestmöglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat das BMAS am 19.1.2021 auf Basis des § 18 Abs. 3 des ArbSchutzG i.d.F vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3334) eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt, die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett gebilligt worden ist. Neben abermals verschärften Arbeitsschutzbestimmungen (Abstandsregeln, Maskenpflicht am Arbeitsplatz) ist Kern der Verordnung die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten wo immer dies möglich ist. Hierüber habe ich bereits im Blog berichtet (Homeoffice-Pflicht durch Rechtsverordnung: Was ist davon zu halten?).

Die Verordnung ist am 22.1.2021 im BAnz veröffentlicht worden und tritt somit am 27.1.2021 in Kraft (Link s.u.).

BMAS veröffentlicht FAQ

Was gilt unter Corona-Bedingungen schon bislang für den betrieblichen Arbeitsschutz? Was müssen Arbeitgeber unter Geltung der neuen Corona-ArbSchV beachten? Welche Rechte haben Arbeitnehmer? Weiterlesen

Homeoffice-Pflicht durch Rechtsverordnung: Was ist davon zu halten?

Das BMAS will Unternehmen durch Verordnung (Corona-ArbSchV) vorübergehend dazu anhalten, Beschäftigten während der Corona-Pandemie mehr Homeoffice anzubieten.

Hintergrund

Das Infektionsgeschehen ist trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Um einen harten wirtschaftlichen Shutdown zu vermeiden, liegt es im Gesamtinteresse der Volkswirtschaft, einen besten möglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Dazu bietet bereits das geltende Arbeitsschutzrecht einen Rechtsrahmen: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist. In Kantinen und Pausenräumen ebenfalls Mindestabstand von 1,5 m; Flüssigseife; Desinfektionsmittel und Handtuchspender in Sanitärräumen; Gewährleistung regelmäßigen Lüftens.

Das Bundeministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) hält jetzt am Arbeitsplatz noch weitergehende, zusätzliche Maßnahmen für erforderlich, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und um Betriebe weiter offen halten zu können. Dazu hat das BMAS am 19.1.2021 auf Basis des § 18 Abs. 3 des ArbSchutzG i.d.F. vom 22.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3334) eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgelegt, deren Kern eine Pflicht zur Ausweitung von Homeoffice ist. Darauf hatten sich Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten bereist in ihrem MPK-Beschluss vom 19.1.2021 (dort Ziff. 8) geeinigt.

Verordnungsentwurf des BMAS vom Kabinett gebilligt

Am 20.1.2021 hat das Bundeskabinett die vom BMAS vorgelegte Sars-CoV2-Arbeitsschutzverordnung, gebilligt, die keine weiteren Zustimmung oder gar Befassung des Bundestags bedarf und voraussichtlich nach Verkündung bereits am 27.2.2021 in Kraft treten soll. Sie ist bis zum 15.3.2021 befristet.

Die Eckpunkte: Weiterlesen

Homeoffice-Pauschale – Ziel verfehlt?

Für das Homeoffice ist nun nach dem Jahressteuergesetz 2020 für viele Steuerpflichtige eine Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale von bis 600 Euro drin. Bringt es das?

Grundüberlegung

Viele Steuerpflichtige sind in diesem Jahr von Kurzarbeit betroffen. Erhalten sie Kurzarbeitergeld, so ist dies zwar nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei, erhöht aber aufgrund der Berücksichtigung unter dem Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Viele Steuerpflichtige sind gezwungen, nur aus diesem Grund eine Steuererklärung für das Jahr 2020 einzureichen. Hier könnten Nachzahlungen auf sie zukommen. Im besten Fall verringert sich nur eine mögliche Erstattung. Dem hätte die Homeoffice-Pauschale entgegenwirken können.

Die Homeoffice-Pauschale

Nach dem Jahressteuergesetz 2020 haben Steuerpflichtige in den Jahren 2020 und 2021 die Möglichkeit, eine Homeoffice-Pauschale i.H.v. 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Kalenderjahr) steuermindernd als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen. Allerdings wird diese Pauschale nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz1 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt. Wer also z.B. einen kurzen Arbeitsweg hat und keine oder nur geringe Werbungskosten hat, kommt nicht in den Genuss dieser Pauschale.

Wer bisher bereits die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen konnte, lag häufig bereits über dem Werbungskostenpauschbetrag. Sind diese Aufwendungen höher, ist dieser Abzug vorrangig zu berücksichtigen. Weiterlesen

Fünf Euro pro Tag für das Home-Office

In der Corona-Krise wird das Home-Office steuerlich gefördert. Das hat der Bundestag am 16.12.2020 mit der geänderten JStG 2020 beschlossen. Der Bundesrat muss am 18.12.2020 noch zustimmen.

Hintergrund

Im Zuge der Corona-Pandemie wird das Home-Office zunehmend ‚sexy‘. Egal ob Wohnzimmer oder am Küchentisch: Um Infektionsrisiken aus dem Weg zu gehen, wird Arbeit immer häufiger ins private Zuhause verlegt, der Digitalisierung sei Dank! Vor diesem Hintergrund war schon vor geraumer Zeit von Länderseite, insbesondere Bayern gefordert worden, das Arbeiten zu Hause steuerlich zu fördern – ich hatte berichtet.

Bundestag beschließt Förderung des Home-Office

Wer im Home-Office arbeitet, kann nach dem vom Bundestag am 16.12.2020 mit steuerlichen Erleichterungen rechnen: Wenn der Bundesrat am 18.12.2020 zustimmt, können Steuerpflichtige künftig für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Wie es zur Begründung heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr 6b S. 2 und 3 EStG) nicht vorliegen. Weiterlesen

Home-Office und Corona: Kommt jetzt tatsächlich die Steuer-Pauschale?

Neuesten Berichten zufolge soll es zwischen Union und SPD eine Einigung über eine steuerliche Home-Office-Pauschale geben, welche bereits seit längerem im Gespräch ist. Wird es damit diesjährig noch zu einer entsprechenden Änderung im Einkommensteuergesetz kommen?

Hintergrund

Die außergewöhnliche Arbeitssituation für viele Arbeitnehmer ließ bereits frühzeitig in diesem Jahr die Frage aufkommen, ob und inwiefern Kosten der heimischen Arbeit – über die derzeitig gültigen Vorgaben eines heimischen Arbeitszimmers hinaus – eine steuerliche Berücksichtigung erfahren können. Die Frage dürfte für eine Vielzahl von Beschäftigten von Evidenz sein, verfügen doch nur sehr wenige über ein solches Arbeitszimmer, welches die Voraussetzungen von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erfüllt. Durch die Länder Bayern und Hessen wurde daher der Vorschlag für eine sog. Home-Office-Pauschale (vgl.  mein Blog-Beitrag: Übliche Miete vs. vertraglich vereinbartes Entgelt ) ins Spiel gebracht. Der Vorschlag sieht konkret vor, dass für jeden vollen Tag im Home-Office ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann – maximal 600 Euro pro Jahr. Besondere Voraussetzungen der Wohnung sollen nicht geltend gemacht werden müssen. Weiterlesen

Vorschlag zur Home-Office-Steuer: Angemessen oder absurd?

Während der Gesetzgeber aktuell darüber nachdenkt, wie er die ins Home-Office verbannten Arbeitnehmer steuerlich entlasten kann – etwa durch einen Pauschalabzug bei den Werbungskosten – bringen andere Stimmen den umgekehrten Weg ins Spiel und fordern eine zusätzliche Abgabe für solche Arbeitnehmer, die sich nach der Corona-Pandemie freiwillig für die Heimarbeit entscheiden. Ein angemessener oder ein absurder Vorschlag? Weiterlesen

Corona: Weitere Vorstöße zur Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Aufgrund der Corona-Pandemie üben viele Steuerpflichtige ihre berufliche Tätigkeit derzeit (erneut) im Homeoffice aus. Bereits während des ersten Corona-Lockdowns im März waren viele Steuerpflichtige – häufig zum ersten Mal in Ihrem beruflichen Leben – im Homeoffice tätig.

Die Abzugsbeschränkungen für das „häusliche Arbeitszimmer“ sind dabei allerdings eng gefasst, weswegen bereits im Frühjahr eine Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ in diesem Blog diskutiert wurde (vgl. Hiller, NWB-Experten-Blog: Pauschalregelung für das „Corona-Homeoffice“ notwendig). Eine solche Pauschalregelung wäre sachlich gerechtfertigt und würde außerdem eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Finanzverwaltung bedeuten. Weiterlesen

Home-Office und Steuer: Bayrisch-hessischer Vorschlag bald mehrheitsfähig?

Die außergewöhnlichen Zeiten der Corona-Pandemie haben innerhalb von wenigen Tagen viele Arbeitnehmer in die Heimarbeit verbannt, wo sie – den aktuellen Entwicklungen nach – auch noch für eine ganze Zeit lang bleiben werden. Bereits frühzeitig stellte sich daher die Frage, ob und inwiefern Kosten der heimischen Arbeit eine steuerliche Berücksichtigung erfahren können. Denn die überwiegende Anzahl der Verbannten verfügt nicht über ein heimisches Arbeitszimmer und erfüllt damit nicht diejenigen Voraussetzungen, welche das Einkommensteuergesetz in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b fordert.

Frühzeitig präsentierten die Bundesländer Bayern und Hessen einen Vorschlag, damit zukünftig mehr Bürgerinnen und Bürger auch ihr Home-Office von der Steuer absetzen können. Weiterlesen