Null-Prozent-Finanzierungen: Umsatzsteuerlich ein „Fehlgriff“?

Viele Händler bieten beim Verkauf ihrer Waren so genannte Null-Prozent-Finanzierungen an. Heutzutage mögen derartige Finanzierungen zwar nicht mehr zu einem nennenswerten Vorteil führen, doch es gab einmal Zeiten, in denen Zinsen hoch und daher die Zinsvorteile entsprechend groß waren. Jüngst musste der BFH diesbezüglich die Frage entscheiden, ob Händler ihre umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei den bei Null-Prozent-Finanzierungen mindern dürfen.

Seine Antwort hier in aller Kürze: Wird bei einem Warenverkauf eine so genannte Null-Prozent-Finanzierung über eine Bank angeboten, so ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus dem Warenverkauf nicht um Entgelte zu mindern, die das finanzierende Kreditinstitut bei der Auszahlung des Kaufpreises an den Händler einbehält. Weiterlesen

Was geschieht umsatzsteuerlich, wenn Hotelgutscheine verfallen?

Gelder für Hotelgutscheine, die ein Vermittler für einen Hotelbetreiber treuhänderisch vereinnahmt, führen bei einem Verfall des Gutscheins und den dadurch eintretenden Verlust einer Durchsetzbarkeit des dem Hotelier zustehenden Auskehrungsanspruchs zu einer nachträglichen Erhöhung des Entgelts i.S. von § 17 Abs. 1 UStG für die Vermittlungsleistung – und zwar in Höhe der vereinnahmten Mehrbeträge (Gutscheinkaufpreis abzüglich Provision und Gebühren). Dies hat das Schleswig Holsteinische FG entschieden (v. 6.2.2018, 4 K 121/16).

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Wie gewonnen so zerronnen – Kein Zuhause im Glück bei Renovierungsshows

Gewinnerserie Teil 2 – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows

 „Mehr Drama! Drama! Drama!“ würde ein bekanntes männliches Modell auf High-Heels wohl sagen. Wenn wir ehrlich zu uns sind, sind es doch immer die dramatischen Fälle, die uns beinahe zwingen, eine Sendung bis zum Ende zu sehen. Nicht zufällig sind es daher bspw. in Not geratene Familien, deren Häuser im Rahmen einer TV-Reihe renoviert werden.

Bei aller Pressewirksamkeit haben leider in vielen Fällen weder die TV-Sender, die Produzenten noch die Teilnehmer an die steuerlichen Folgen gedacht. Bekommt z. B. der Teilnehmer einer TV-Sendung zum Thema „Hausbau/Renovierungen“ zum Dank für seine Mitwirkung die empfangene Renovierungsleistung „geschenkt“, so stellt der empfangene Wert eine Einnahme dar – und somit kommt der Fiskus mit ins Spiel. Weiterlesen