Update: Steuerliche Forschungsförderung kann jetzt beantragt werden!

Seit dem 1.4.2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.

Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl 2020 I S. 2763) wird Unternehmen seit 1.1.2020 – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – die steuerliche Begünstigung ihrer Forschungsausgaben ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.

Forschende Unternehmen haben danach einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind. Auch die Auftragsforschung wird gefördert: Mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme.

Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung erhalten dadurch einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE). Maximal können Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500.000 Euro/Jahr. Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar 4 Mio. Euro jährlich, wodurch ein Steuerbonus von bis zu 1 Mio. Euro/Jahr möglich ist. Weiterlesen