Betriebsausgabenpauschale: Was ist eine Nebentätigkeit?

Wer seine Betriebsausgaben pauschal ansetzen darf…

Grundsätzlich sind die Betriebsausgaben für Zwecke der Besteuerung einzeln nachzuweisen. Ob und in welcher Höhe Ausgaben durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind, darüber kann mitunter langwierig gestritten werden. Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten berücksichtigt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungszwecken daher eine Pauschale – als große Ausnahme vom Grundsatz des Einzelnachweises.

Die Betriebsausgabenpauschale kann bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit – auch als Prüfer oder Dozent – mit 25 % der erzielten Einnahmen, maximal in Höhe von 614 €, gewährt werden. Bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Pauschale für noch weniger Tätigkeiten möglich: Lediglich bei hauptberuflicher oder schriftstellerischer Tätigkeit steht die Option auf pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 30 % der Einnahmen, maximal 2.455 €, im Raum.

Achtung: Die Möglichkeit der Pauschalierung gibt es nur, soweit nicht auch die sog. „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht kommt.

Streitfall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht

In einem aktuellen Urteil hat sich das Niedersächsische FG mit der Ermittlung der Betriebsausgabenpauschale bei Verzahnung von Haupt- und Nebentätigkeit beschäftigt. Weiterlesen

Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer. Es liegt keine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 EStG vor, auch wenn der Datenschutzbeauftragte zugleich Rechtsanwalt ist, so das Urteil des BFH vom 14.01.2020 (VIII R 27/17). Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und auch buchführungspflichtig.

Der Streitfall

Der Kläger war als selbständiger Rechtsanwalt im Bereich des IT-Rechts tätig. Daneben arbeitete er für verschiedene größere Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Das Finanzamt sah diese Tätigkeit als gewerblich an und setzte Gewerbesteuer fest. Es forderte den Kläger zudem als gewerblichen Unternehmer gem. § 141 AO auf, ab dem Folgejahr Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Der hiergegen gerichtete Einspruch des Klägers blieb ebenso wie die nachfolgende Klage vor dem Finanzgericht ohne Erfolg. Weiterlesen

Üben Prüfingenieure eine freiberufliche Tätigkeit aus?

Nach dem Urteil des BFH vom 14.05.2019 (VIII R 35/16) erzielen Prüfingenieure, die beispielsweise Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist jedoch, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Hieran fehlt es bei einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter zwar Prüfingenieure sind, die jedoch den überwiegenden Teil der Prüftätigkeiten durch angestellte Prüfingenieure durchführen lässt und sie dabei nur stichprobenartig überwacht. So das BFH-Urteil.

Der Streitfall

Die Klägerin (GbR) führte unter anderem Haupt- und Abgasuntersuchungen durch. Die Gesellschafter waren selbst Prüfingenieure. Im Streitjahr 2009 wurde der überwiegende Teil der durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchungen jedoch von drei angestellten Prüfingenieure übernommen, die stichprobenartig von den Gesellschaftern überwacht wurden. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Klägerin erziele gewerbliche Einkünfte und setzte dementsprechend auch Gewerbesteuer fest. Weiterlesen

Keine Extrawurst für Gesellschafter-Geschäftsführer in der Steuerberater-GmbH beim sozialversicherungsrechtlichen Status

Die Zulassung als Steuerberater beeinflusst die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines als GmbH Geschäftsführer bestellten Steuerberaters nicht, urteilte das LSG München (Urteil vom 12.07.2018, L 14 R 5104/16).

Im entschiedenen Fall war der betroffene Steuerberater als einer von vier weiteren Geschäftsführern einer Steuerberater GmbH bestellt. Er verfügte aber lediglich über eine von vier Stimmen, daher im Ergebnis über ein Stimmengewicht und eine Beteiligung am Stammkapital von 25%. Ein klassischer Fall eines Minderheitsgesellschafters und daher unter Bezugnahme auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des BSG abhängig beschäftigt, befand das LSG München. Weiterlesen