Darf eine Inflationsausgleichsprämie auch an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden?

Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Bereits viele Arbeitgeber haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auch im Rahmen von Tarifverhandlungen spielt die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie eine gewisse Rolle. Steuerliche Berater werden im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichsprämie mit vielen Fragen konfrontiert, oftmals auch arbeitsrechtlichen Fragen, die sie nicht beantworten können und auch nicht sollten. Um die Antwort auf eine bestimmte Frage kommen sie aber nicht herum: Darf eine Inflationsausgleichsprämie auch an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden?

Meine Auffassung dazu: Die Inflationsausgleichsprämie darf (nur) dann steuerfrei an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden, wenn der Fremdvergleich gewährleistet ist. Sonst führt die Zahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Weiterlesen

Finanzverwaltung beugt sich bei Zeitwertkonten

Bereits in der Vergangenheit hatte ich in mehreren Beiträgen (z. B.Zeitwertkonten für Fremdgeschäftsführer und Minderheit-Gesellschafter sowie Zeitwertkonten: Ein Überblick) über die neue Rechtsprechung zum Thema berichtet, die sich gegen die bisherige Verwaltungsmeinung stellt.

Mit aktuellen BMF-Schreiben vom 8.8.2019 hat sich die Finanzverwaltung nun der bisherigen Rechtsprechung gebeugt. Danach sind Zeitwertkonten grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist, wie es beim Fremd-Geschäftsführer der Fall ist. Zugrunde lag hier das Urteil des BFH vom 22.2.2018 (Az: VI R 17/16). Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im November 2019

Auch in diesem Monat präsentieren wir wieder drei aktuelle Anhängigkeit beim Bundesfinanzhof in München. Dabei geht es diesmal einmal um die Gehaltsumwandlung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer und zwei Markenfragen der Umsatzsteuer.

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Keine Extrawurst für Gesellschafter-Geschäftsführer in der Steuerberater-GmbH beim sozialversicherungsrechtlichen Status

Die Zulassung als Steuerberater beeinflusst die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines als GmbH Geschäftsführer bestellten Steuerberaters nicht, urteilte das LSG München (Urteil vom 12.07.2018, L 14 R 5104/16).

Im entschiedenen Fall war der betroffene Steuerberater als einer von vier weiteren Geschäftsführern einer Steuerberater GmbH bestellt. Er verfügte aber lediglich über eine von vier Stimmen, daher im Ergebnis über ein Stimmengewicht und eine Beteiligung am Stammkapital von 25%. Ein klassischer Fall eines Minderheitsgesellschafters und daher unter Bezugnahme auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des BSG abhängig beschäftigt, befand das LSG München. Weiterlesen

Zeitwertkonten: Ein Überblick

Nach Meinung der Finanzverwaltung führt bereits die Gutschrift auf einem Zeitwertkonto bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ der Körperschaft bestellt sind zum Zufluss von Arbeitslohn. So die Verwaltungsauffassung im BMF-Schreiben vom 17.6.2009. Weiterlesen