Noch bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Bereits viele Arbeitgeber haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auch im Rahmen von Tarifverhandlungen spielt die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie eine gewisse Rolle. Steuerliche Berater werden im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichsprämie mit vielen Fragen konfrontiert, oftmals auch arbeitsrechtlichen Fragen, die sie nicht beantworten können und auch nicht sollten. Um die Antwort auf eine bestimmte Frage kommen sie aber nicht herum: Darf eine Inflationsausgleichsprämie auch an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden?
Meine Auffassung dazu: Die Inflationsausgleichsprämie darf (nur) dann steuerfrei an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden, wenn der Fremdvergleich gewährleistet ist. Sonst führt die Zahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Weiterlesen