Das DiRUG ist da: Was erwartet uns im Gesellschaftsrecht? (Teil II)

Bereits im Juni hatte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet. Mit ihm wird sowohl das Handels- als auch das Gesellschaftsrecht an vielen Stellen modernisiert und verändert. Während in Teil I auf die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften eingegangen worden ist, werden in Teil II diejenigen Neuerungen dargestellt, welche darüber hinaus wesentliche Bedeutung für diese Rechtsbereiche haben werden.

Beglaubigung mittels Videokommunikation

Neben der Online-Bargründung einer GmbH können ebenso öffentliche Beglaubigungen in bestimmten Fällen durch eine Online-Videokonferenz durchgeführt werden. Dazu sieht § 12 Abs. 1 S. 2 HGB-neu vor, dass Handelsregisteranmeldungen mit Hilfe einer Videokommunikation beglaubigt werden können, wenn die Anmeldung durch Einzelkaufleute, Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen der GmbH, AG und KGaA stattfindet. Ebenfalls können Eintragungen für Zweigniederlassungen künftig online durchgeführt werden. Weiterlesen