EU-Parlament bringt Richtlinie zur weiteren Digitalisierung im Gesellschaftsrecht auf den Weg

Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 den im Trilog gefundenen Kompromiss zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 bestätigt. Nach finaler Zustimmung des Ministerrates und Verkündung kann die Änderung der EU-Richtlinie in Kraft treten.

Hintergrund

Seit 2017 sind in der Richtlinie (EU) 2017/1132 (v. 14.6.2017, ABL. L 169 vom 30.6.2017, S. 46) unter anderem Vorschriften für die Offenlegung von Gesellschaftsinformationen in Unternehmensregistern von Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Binnenmarkt und ein System der Registervernetzung festgelegt, das derzeit die Register aller Mitgliedstaaten verbindet. Um der digitalen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie (EU) 2017/1132 durch die Richtlinie (EU) 2019/1151 geändert, um Vorschriften für die vollständige Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, die Eintragung grenzüberschreitender Zweigniederlassungen und die Vorlage von Dokumenten an Unternehmensregister festzulegen. Die jetzt vom EU-Parlament gebilligte Änderung trägt der weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung.

Was ist der Zweck der Richtlinien-Änderung? Weiterlesen

Das DiRUG ist da: Was erwartet uns im Gesellschaftsrecht? (Teil II)

Bereits im Juni hatte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet. Mit ihm wird sowohl das Handels- als auch das Gesellschaftsrecht an vielen Stellen modernisiert und verändert. Während in Teil I auf die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften eingegangen worden ist, werden in Teil II diejenigen Neuerungen dargestellt, welche darüber hinaus wesentliche Bedeutung für diese Rechtsbereiche haben werden.

Beglaubigung mittels Videokommunikation

Neben der Online-Bargründung einer GmbH können ebenso öffentliche Beglaubigungen in bestimmten Fällen durch eine Online-Videokonferenz durchgeführt werden. Dazu sieht § 12 Abs. 1 S. 2 HGB-neu vor, dass Handelsregisteranmeldungen mit Hilfe einer Videokommunikation beglaubigt werden können, wenn die Anmeldung durch Einzelkaufleute, Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen der GmbH, AG und KGaA stattfindet. Ebenfalls können Eintragungen für Zweigniederlassungen künftig online durchgeführt werden. Weiterlesen