Änderungen bei der Offenlegung von Unternehmensunterlagen zum 01.08.2022: Unternehmensregister gewinnt an Fahrt

Mit der Digitalisierungsrichtlinie, die durch das DiRuG mit Datum 01.08.2022 umgesetzt wurde, sind deutliche Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen verbunden.

Hintergrund

Kapitalgesellschaften und manch andere Gesellschaftsformen sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 325 ff. HGB). Mit der zum 01.08.2022 in Deutschland umgesetzten Digitalisierungsrichtlinie (EU 2019/1151) kommt es in diesem Zusammenhang zu Veränderungen. Zwar bleibt der Offenlegungs- und Publizitätsumfang weiterhin bestehen – an dieser Stelle treten keine Änderungen auf. Aber: Entscheidendes Offenlegungsmedium ist in Zukunft nicht mehr der Bundesanzeiger. Weiterlesen

Digitale Unternehmensgründung – Erster Schritt in die richtige Richtung

Seit 1.8.2022 ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Beglaubigung von bestimmten Handelsregisteranmeldungen auch in einem Online-Verfahren vor dem Notar möglich. Der Weg zur bürokratiearmen Unternehmensgründung ist trotzdem noch weit.

Hintergrund

Voraussetzung bei der Gründung einer GmbH, der in Deutschland mit Abstand beliebtesten Unternehmensform, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (§ 2 Abs. 2 GmbHG), die grundsätzlich unter Anwesenheit aller Gesellschafter in Präsenz beim Notar erfolgt. Ab August 2022 kann eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) alternativ jetzt auch online gegründet werden, soweit es sich um eine Bargründung handelt. Sollen Sacheinlagen in die GmbH eingebracht werden, so steht den Gründern vorerst das bisherige Präsenzverfahren zur Verfügung; Sachgründungen sollen erst ab 2023 digital möglich werden.

Was ist bei der Online-Gründung zu beachten?

Möglich wird die alternative Online-Gründung durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (BGBl 2021 I S. 3338), das am 1.8.2022 Anwendung findet. Weiterlesen

Das DiRUG ist da: Was erwartet uns im Gesellschaftsrecht? (Teil II)

Bereits im Juni hatte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) verabschiedet. Mit ihm wird sowohl das Handels- als auch das Gesellschaftsrecht an vielen Stellen modernisiert und verändert. Während in Teil I auf die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften eingegangen worden ist, werden in Teil II diejenigen Neuerungen dargestellt, welche darüber hinaus wesentliche Bedeutung für diese Rechtsbereiche haben werden.

Beglaubigung mittels Videokommunikation

Neben der Online-Bargründung einer GmbH können ebenso öffentliche Beglaubigungen in bestimmten Fällen durch eine Online-Videokonferenz durchgeführt werden. Dazu sieht § 12 Abs. 1 S. 2 HGB-neu vor, dass Handelsregisteranmeldungen mit Hilfe einer Videokommunikation beglaubigt werden können, wenn die Anmeldung durch Einzelkaufleute, Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen der GmbH, AG und KGaA stattfindet. Ebenfalls können Eintragungen für Zweigniederlassungen künftig online durchgeführt werden. Weiterlesen

Das DiRUG ist da: Was erwartet uns im Gesellschaftsrecht? (Teil I)

Am 13. August 2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2021, S. 3338). Das Gesetz enthält umfassende Ansätze für eine Modernisierung wesentlicher Themenbereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Welche sind dies und was wird dadurch vereinfacht?

Hintergrund

Bereits am 31.07.2019 ist die sog. Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Durch sie sollen digitale Lösungen für Gesellschaften vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Richtlinie ist es, verschiedenste Digitalisierungsangebote bereit zu halten, die für einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt und Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaften erforderlich sind. Gewährleistet werden soll nicht nur eine einfachere, schnellere und effizientere Gründung von Gesellschaften und die Bereitstellung umfassender, barrierefreier Informationen, sondern auch eine effektivere Missbrauchsbekämpfung.

Die Digitalisierungsrichtlinie hätte grundsätzlich bis zum 31.07.2021 umgesetzt werden müssen. Für besondere Fälle wurde allen EU-Mitgliedsstaaten jedoch eine Verlängerungsoption von einem Jahr gewährt, welche von Deutschland genutzt wurde, so dass die Umsetzung bis zum 01.08.2022 erfolgen muss. Der Gesetzgeber hat dazu am 25.06.2021 das DiRUG beschlossen. Weiterlesen