Extra-Steuerentlastung 2024: Ampelregierung plant Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer sollen nach Plänen der Bundesregierung 2024 stärker steigen als bisher geplant. Bei Umsetzung ist das eine gute Nachricht für alle Steuerzahler.

Hintergrund

Grundfreibetrag (§ 32 a EStG) und Kinderfreibetrag (§ 32 Abs.6 EStG) sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird (BVerfG v. 25.9.1992). Die Besteuerung soll nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Für 2023 wurde durch das Inflationsausgleichsgesetz der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag in Höhe von aktuell 6.024 Euro und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf in Höhe von unverändert 2.928 Euro) betragen zusammen 8.952 Euro/Jahr. Die Freibeträge sollen nach bisherigen Plänen zum 1.1.2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben werden. Die bisherigen Leistungen sollen nach dem Entwurf eines Bundeskindergrundsicherungsgesetzes (BKG) ab 1.1.2025 durch eine einheitliche Kindergrundsicherung ersetzt werden.

Was ist Inhalt der neuen Entlastungspläne?

Nach den bekannt gewordenen Koalitionsplänen von Ende November 2023 soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer über das bisher geplante Maß hinaus angehoben werden, zudem ist ein höherer Kinderfreibetrag geplant. Weiterlesen

Regelbedarf regelt Grundfreibetrag – Auswirkungen der Pandemie auf das Existenzminimum

Das Urteil des SG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 12.02.2021 zum Kammerbeschluss S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021 hat mich nachdenklich gemacht. Ich möchte nicht diskutieren, ob dieses Urteil nun gerechtfertigt ist oder nicht, ob ein Bedarf von 129 Euro angemessen ist oder nicht. Das steht mir nicht zu.

Allerdings möchte ich die Frage aufwerfen, ob dieses Urteil des SG Karlsruhe für uns Steuerrechtler relevant ist oder nicht. Und meine Antwort lautet Ja, selbstverständlich. Weiterlesen

Gerichtskosten bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zu den Einheitswerten (1 BvL 11/14) drängt sich wieder der Gedanke auf: Wer trägt die Kosten eines verfassungsrechtlichen Streites? Da das BVerfG beinahe schon regelmäßig den Gesetzgeber schützt, in dem es eine rückwirkende Korrektur einer verfassungswidrigen Vorschrift verweigert, ergeben sich fatale Folgen für den vorher zwingend zu führenden Finanzgerichtsprozess. Weiterlesen