Die Hosentasche ist eine Kasse

Linke Tasche, rechte Tasche. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Naschen macht leere Taschen. Der Volksmund wusste schon immer, dass auch Bekleidungsstücke als Behältnis zur Aufbewahrung von Bargeld, also als „Kasse“, dienen können. Ein Nutzfahrzeughändler wurde diese Weisheit nun vom FG Hamburg bestätigt (Beschluss vom 28.2.2020, 2 V 129/19).

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Kassenführung: Ausnahme von der Einzelaufzeichnung auch für Dienstleister?

Betriebsprüfungen in den sog. Bargeldbranchen führen in der Regel zur Prüfung der Kasse. Betroffen sind insbesondere die Gastronomie, der Einzelhandel und z.B. Friseurbetriebe. Viele Betriebsprüfer haben in diesem Bereich mittlerweile Erfahrung gesammelt, so dass sie zielgerichtet die typischen Schwachstellen in den Blick nehmen können. Nicht selten kommt es dann zur Verwerfung der Kassenführung. Eine steuerliche Hinzuschätzung steht dann schnell im Raum.

In diesem Zusammenhang sollte gesehen werden, dass die Aufzeichnungspflicht gem. § 146 Abs. 1 AO geändert wurde (generelle Einzelaufzeichnungspflicht). Diese Regelung lautet seit 29.12.2016 wie folgt:

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Urteil zur Kassenmanipulation – deutliche Ohrfeige für das FG Münster?

Vor einiger Zeit hatte ich als Aufreger des Monats das Urteil des FG Münster vom 29.3.2017 (7 K 3675/13 E,G,U) kritisiert. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Frisörbetrieb sein Kassensystem offen mit der Software Microsoft Access verknüpft. Eine tatsächliche Manipulation lag nicht vor. Und sie war auch wohl schwierig und nur mit Software-Kenntnissen durchzuführen. Dennoch reichte dem FG allein schon die theoretische Möglichkeit einer Manipulation, um eine Hinzuschätzung von Erlösen zuzulassen. Gegen das Urteil ist glücklicherweise Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, die nun vom BFH als begründet gewertet worden ist (X B 65/17).

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Anspruch auf Überlassung von Kalkulationsgrundlagen des Betriebsprüfers

Hinzuschätzungen in Betriebsprüfungen sind häufig nicht oder nur schwer nachzuvollziehen. Leider kommt es jedoch vor, dass der Betriebsprüfer seine Kalkulationsunterlagen nicht (vollkommen) preisgeben möchte. Dazu hat er aber kein Recht, wie der BFH aktuell (erneut) klargestellt hat.  Weiterlesen