Paukenschlag des Hessischen FG: Jobticket steuerfrei trotz Gehaltsumwandlung!

Nach § 3 Nr. 15 EStG sind so genannte Jobtickets lohnsteuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Genau genommen lautet es in der Vorschrift: Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden …“.

Werden das Jobticket oder der Zuschuss nicht „on top“ gewährt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so ist der Vorteil grundsätzlich steuerpflichtig. Dann kann der Arbeitgeber aber wählen zwischen einem Pauschalsteuersatz von 15 Prozent mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale oder einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent ohne Minderung der Entfernungspauschale.

Soeben hat das FG Hessen eine Entscheidung bekannt gegeben, die das Erfordernis der Gehaltsumwandlung plötzlich in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt.

Danach gilt: Weiterlesen

Jobtickets: Gesetzgeber baut Steuerbegünstigung weiter aus

Mit dem JStG 2019 und dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets setzt der Bundesgesetzgeber weitere steuerliche Anreize für die stärkere Nutzung von sog. Jobtickets – sehr zu begrüßen!!

Hintergrund

Jobtickets, also Strecken- oder Netzkarten eines Sondertarifs, die Behörden oder Unternehmen bei Verkehrsunternehmen erwerben und ihren Mitarbeitern entgeltlich oder unentgeltlich für Fahrten mit dem öffentlichen Personenverkehr weitergeben, sind wegen gewährter Sonderkonditionen, Tarifrabatten oder Erweiterungen des Leistungspakets eine beliebte Form der Mitarbeiterbindung. Seit 2019 sind Jobtickets steuerfrei, mindern jedoch die Entfernungspauschale. Die Steuerbegünstigung gilt auch für Privatfahrten im ÖPNV, das heißt das Jobticket kann auch in der Freizeit eingesetzt werden. Der Steuervorteil entfiel bislang allerdings, wenn der Ticketzuschuss des Arbeitgebers als Entgeltumwandlung gewährt wird.

Das ändert sich ab 2020: Nach dem JStG 2019 kann auch ein im Wege der Entgeltumwandlung finanziertes Jobticket pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, und dies bei gleichzeitigem Verzicht auf die Minderung der Entfernungspauschale.

Was gilt im Einzelnen? Weiterlesen

BMF klärt Zweifelsfragen zu Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen

Seit dem 1.1.2019 bleiben Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Ziel dieser Begünstigung ist es, Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen.

Die Steuerbefreiung ist in § 3 Nr. 15 EStG geregelt, hat aber wohl bereits kurz nach ihrer Einführung für so viele Zweifelsfragen gesorgt, dass sich das BMF veranlasst sah, diese in einem 15-seitigen Schreiben zu klären (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007:001). Hier einige wichtige Punkte:

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Verzicht auf Steuerfreiheit als umweltpolitische Rettung – Kommt die Korrektur einer unsinnigen Regelung zu Jobtickets?

Einige Arbeitgeber, so auch das Land Hessen, gewähren ihren Bediensteten kostenfrei ein Jobticket. Dabei bestand bis 2018 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, so dass die begünstigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen echten Anreiz hatten, ohne weitere Abwägung der individuellen Vorteilhaftigkeit das Jobticket anzunehmen und zu nutzen.

Der Steuergesetzgeber hatte ab dem Jahr 2019 das Jobticket steuerfrei gestellt. Das erspart dem Arbeitgeber zwar die Pauschalversteuerung. Jedoch wird den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Gegenzug die Entfernungspauschale gestrichen. Aus Sicht der Empfänger des Jobtickets führt diese Gesetzesänderung zu einer Steuererhöhung. Diese Problematik hatte ich in einem früheren Blog herausgearbeitet und dabei vielleicht ein weiteres Nachdenken mit ausgelöst. Jetzt scheint sich an der Steuerfront etwas zu tun. Weiterlesen