Verkauf des Eigenheims: Wirtschaftliche Zwangssituation verhindert Spekulationsbesteuerung nicht

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks innerhalb der zehnjährigen Haltefrist ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn aber keiner der Ausnahmetatbestände greift, unterliegt ein Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist der Besteuerung, und zwar (fast immer) ohne Wenn und Aber. Weiterlesen

Veräußerungsgewinn: Gilt die Nutzung einer ETW durch Vater oder Mutter als Eigennutzung?

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb der so genannten Spekulationsfrist ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Von der Besteuerung ausgenommen sind danach Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Unstreitig gilt die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an ein unterhaltsberechtigtes Kind noch als Eigennutzung der Eltern, solange die Eltern für ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten (BFH 24.5.2022, IX R 28/21). Doch Steuerpflichtige sind nicht nur gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig, sondern gegebenenfalls auch gegenüber ihren Eltern. Und so stellt sich die Frage, ob der Verkauf einer Eigentumswohnung, die einem Elternteil bis zu dessen Tod unentgeltlich überlassen wurde, die Spekulationsbesteuerung auslöst oder nicht. Weiterlesen

Immobilienübertragung im Zuge der Scheidung – Haftungsgefahr für Rechtsanwälte?

Scheidungsfolgenvereinbarungen sehen zuweilen Immobilienübertragungen zwischen den Ex-Partnern vor. Doch aufgepasst: Wird eine vermietete Immobilie im Rahmen einer Scheidung auf den Ex-Gatten übertragen, um den Zugewinn auszugleichen, so wird dies steuerlich wie eine Veräußerung gesehen. Wenn zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der Übertragung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind, kann dieser Vorgang mithin zu einer steuerlichen Belastung führen. Für Rechtsanwälte kann sich hieraus eine Haftungsgefahr ergeben. Weiterlesen

Erster FG-Beschluss zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen

Mit dem in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 20. Juni 2019 (Az. 13 V 13100/19) dürfte das FG Berlin-Brandenburg die Frage, ob virtuelle Kryptowährungen ein steuerfreies Paradies sind, beendet haben.

Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich im Kern mit der Frage auseinanderzusetzen, ob

  • Bitcoins Wirtschaftsgüter darstellen und ob
  • ein erzielter Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern ist.

Gegen eine solche Einstufung, respektive Besteuerung, führten die Steuerpflichtigen an, Bitcoins würden keine Wirtschaftsgüter darstellen. Weiterlesen