Verkauf des Eigenheims: Wirtschaftliche Zwangssituation verhindert Spekulationsbesteuerung nicht

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks innerhalb der zehnjährigen Haltefrist ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn aber keiner der Ausnahmetatbestände greift, unterliegt ein Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist der Besteuerung, und zwar (fast immer) ohne Wenn und Aber. Weiterlesen

Tilgungsbestimmung – Veranlagung bei Trennung und Scheidung

Ehegatten werden regelmäßig zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26 EStG). Ausnahmen: Die Einzelveranlagung ist günstiger oder einer der Ehegatten wählt die Einzelveranlagung; zum Beispiel im Trennungsfall. Im Außenverhältnis haften Ehegatten – trotz Trennung – als Gemeinschuldner für die Einkommensteuer.

Sie können sich vorstellen, dass es hierdurch bei Arbeitnehmerfällen z.B. bei der Steuerklassenkombination III/V bei dem einen zu einer hohen Nachzahlung und beim anderen zu einer hohen Erstattung kommen kann. Weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltliche Überlassung an ein Kind (Teil 1)

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nicht vor, wenn im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Fraglich ist, ob auch die Überlassung an ein Kind unter die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken fällt.  Weiterlesen

Kindergeldauszahlungen immer an den Berechtigten!

Bei mehreren Kindergeldberechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich diesem Berechtigten zufließt, wie folgender Fall zeigt.  Weiterlesen