Verkauf eines unbebauten Grundstücksteils löst Spekulationsbesteuerung aus

Wer sein Eigenheim veräußert, bleibt – unter gewissen Voraussetzungen – von der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts verschont. Was aber, wenn der Eigentümer eines großen Grundstücks, das mit einem Eigenheim bebaut ist, einen Teil abtrennt und den unbebauten Teil verkauft? Löst dieser Vorgang ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft aus? Vorausgesetzt natürlich, dass zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Die Antwort wird den Fiskus erfreuen, nicht aber Grundstücksbesitzer und das Bundesbauministerium: Der Verkauf eines Grundstücksteils löst die Spekulationsbesteuerung aus! So lautet ein aktuelles Urteil des BFH vom 26.9.2023 (IX R 14/22). Weiterlesen

Anteilige Spekulationsbesteuerung bei tageweiser Vermietung einzelner Räume

Im Jahre 2021 hat der BFH entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der so genannten Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19).

So weit, so gut. Doch die Begründung wirkte irgendwie gekünstelt: Nach Auffassung des BFH liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auch hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers vor, das sich in der im Übrigen selbst bewohnten Eigentumswohnung befindet. Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für berufliche Tätigkeiten könne unterstellt werden, dass es in ganz geringem Umfang zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird – und darauf komme es an. Weiterlesen

Vorsicht Falle: Verkauf eines Grundstücksteils löst Spekulationsbesteuerung aus

In Zeiten der Wohnraumknappheit ist jeder Neubau willkommen. Allerdings sind große Teile Deutschlands bereits so dicht bebaut, dass komplette Neubaugebiete nur noch selten erschlossen werden. Lückenbebauungen sowie die Parzellierung größerer Grundstücke, um darauf neue Häuser errichten zu können, sind daher vielerorts angebracht. Was aber, wenn der Eigentümer eines großen Grundstücks, das mit einem Eigenheim bebaut ist, einen Teil abtrennt und verkauft? Löst dieser Vorgang ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft (§§ 22, 23 EStG) aus? Vorausgesetzt natürlich, dass zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Die Antwort wird den Fiskus erfreuen, nicht aber Grundstücksbesitzer und das Bundesbauministerium: Weiterlesen

Keine Spekulationsbesteuerung trotz zeitweiser Vermietung?

Eines vorweg: Ich gönne jedem, der ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung verkauft, die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns. Dennoch hadere ich ein wenig mit der Rechtsprechung zur „Spekulationsbesteuerung“ aus der jüngeren Vergangenheit – zumindest mit den Urteilsbegründungen.

So hat der BFH kürzlich entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt. Der Veräußerungsgewinn ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für das Arbeitszimmer abgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 1.3.2021, IX R 27/19). So weit, so gut. Doch die Begründung wirkt irgendwie gekünstelt: Nach Auffassung des BFH liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auch hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers vor, das sich in der im Übrigen selbst bewohnten Eigentumswohnung befindet. Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für berufliche Tätigkeiten könne unterstellt werden, dass es in ganz geringem Umfang zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird – und darauf komme es an.

Jahrelang haben wir gelernt, dass man bei der Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers am besten jeglichen Anschein einer „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ vermeiden soll. Weiterlesen

„Hast im Schrebergarten deine Laube“ – und versteuerst einen Spekulationsgewinn

Wie heißt es so schön im Lied „Bochum“ von Herbert Grönemeyer: „Hast im Schrebergarten deine Laube“. Die Textzeile bezieht sich auf die bescheidenen Gartenhäuser im Ruhrgebiet. Im Münchner Raum würde Herbert Grönemeyer zumindest heutzutage wohl nicht von „Laube“ sprechen, denn dort wechselt ein Gartenhaus auch schon einmal für über 150.000 Euro den Besitzer – wohlgemerkt, nachdem der bisherige Kleingärtner das „Anwesen“ fünf Jahre zuvor für 60.000 Euro erworben hat. So lag zumindest ein Sachverhalt, über den das FG München soeben befunden hat (Urteil vom 15.9.2020, 2 K 1316/19).

In dem Fall ging es um die Frage, ob ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn eine Parzelle samt Garten- oder Wochenendhaus in einer Kleingartenanlage veräußert wird und der bisherige Eigentümer das Haus – wenn auch baurechtswidrig – dauerhaft bewohnt hat. Weiterlesen

Immobilienübertragung im Zuge der Scheidung – Haftungsgefahr für Rechtsanwälte?

Scheidungsfolgenvereinbarungen sehen zuweilen Immobilienübertragungen zwischen den Ex-Partnern vor. Doch aufgepasst: Wird eine vermietete Immobilie im Rahmen einer Scheidung auf den Ex-Gatten übertragen, um den Zugewinn auszugleichen, so wird dies steuerlich wie eine Veräußerung gesehen. Wenn zwischen dem Erwerb des Grundstücks und der Übertragung nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind, kann dieser Vorgang mithin zu einer steuerlichen Belastung führen. Für Rechtsanwälte kann sich hieraus eine Haftungsgefahr ergeben. Weiterlesen

Eigenheim: Kein Veräußerungsgewinn trotz zwischenzeitlicher Vermietung

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten nur bei eigengenutzten Objekten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dabei sind zwei Alternativen zu unterscheiden:

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Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Der I. Senat des FG Münster hat in seiner Entscheidung vom 28.11.18 (1 K 71/16 E) konsequent darauf aufmerksam gemacht, dass nicht jede Veränderung des Eigentums bei privatem Grundbesitz innerhalb von 10 Jahren (§ 23 EStG) zu einer Steuerpflicht führt. Weiterlesen