Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft: Eigentlich Werbungskosten, aber …

Lassen sich Ehegatten scheiden, kommt es zum so genannten Versorgungsausgleich. Ziel ist, dass beide Partner mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden (www.deutsche-rentenversicherung.de). Letztlich bedeutet dies aber, dass der Ausgleichsverpflichtete einen Teil seiner Rentenanwartschaft verliert. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und den Satzungen der Versorgungswerke besteht indes zumeist die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften ganz oder teilweise wieder aufzufüllen.

Ob die Wiederauffüllungszahlungen steuerlich unbegrenzt als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben steuerlich abziehbar sind, müsste jüngst der BFH klären. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juni 2019

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage der Behandlung von Unterschlagungen bei der Gewinnverteilung von Personengesellschaften, um Wiederauffüllungszahlungen in ein Versorgungswerk und ob Abwendungszahlungen eines Herausgabeanspruches als Nachlassverbindlichkeit abgesetzt werden können. Weiterlesen