Kinderbetreuungskosten: Streit ums Tatbestandsmerkmal „Haushaltszugehörigkeit“ geht nach Karlsruhe

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Der Abzug ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich bestätigt, dass es maßgebend auf die Haushaltszugehörigkeit ankommt. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstoße jedenfalls dann nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG) abgedeckt werden (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).

Doch ob die Haltung des BFH zutreffend ist, muss nun in Karlsruhe entschieden werden, denn der Kläger hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Az. beim BVerfG lautet 2 BvR 1041/23. Weiterlesen

Riester: Ab 2024 wird es einfacher – aber nur für die Finanzverwaltung

Über Sinn und Unsinn des Riester-Sparens ist schon viel geschrieben worden. Ich kann dazu nur sagen: Wenn es – wie aktuell – eines Schreibens des BMF von 129 Seiten mit 231 Randziffern bedarf, um Riester zu erläutern und zu Zweifelsfragen Stellung zu nehmen, dann läuft irgendetwas falsch (BMF-Schreiben vom 5.10.2023, IV C 3 – S 2015/22/10001 :001/NWB Online-Nachricht). Unabhängig von der Frage, ob „Riestern“ wirtschaftlich sinnvoll ist: Es ist zu kompliziert!

Auch die Finanzverwaltung hat erkannt, dass es zu kompliziert ist und sorgt für eine Vereinfachung – allerdings nur für sich selbst und nicht für die Riester-Sparer. Genau genommen ist es der Gesetzgeber, der für die Vereinfachung sorgt, aber man darf wohl ausgehen, dass er nur einem „Wunsch“ der Finanzverwaltung nachgekommen ist. Für Riester-Sparer wird die Vereinfachung übrigens zur echten verfahrensrechtlichen Falle. Weiterlesen

Kinderbetreuungskosten: Tatbestandsmerkmal „Haushaltszugehörigkeit“ ist verfassungskonform

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Der Abzug ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. In einem aktuellen Revisionsverfahren musste der BFH allerdings klären, ob die Haushaltszugehörigkeit des Kindes überhaupt ein geeignetes Typisierungsmerkmal darstellt und ob die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar ist.

Der Bundesfinanzhof hat nun bestätigt, dass es maßgebend auf die Haushaltszugehörigkeit ankommt. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstoße jedenfalls dann nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG) abgedeckt werden (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22). Weiterlesen

Erstausbildung: BFH entscheidet zur alten und zur neuen Rechtslage

Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ist extrem teuer, dennoch dürfen die Ausbildungskosten nur in Höhe von maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt oder – ausnahmsweise – ein Ausbildungsdienstverhältnis gegeben ist. Da beim Sonderausgabenabzug kein „Verlustvortrag“ möglich ist, bleiben die hohen Kosten der Pilotenausbildung steuerlich zumeist vollkommen ohne Auswirkung. Dass dies zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2019 bestätigt (Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14). Insofern wäre es für einen angehenden Piloten von Vorteil, wenn er vor der Pilotenausbildung eine Erstausbildung absolviert hätte. Denn die Kosten einer Zweitausbildung sind als Werbungskosten voll abziehbar und auch ein Verlustvortrag kommt bei negativen Einkünften in Betracht.

Was ist aber eine Erstausbildung?

Nach der alten Rechtslage bis 2014 reichte eine so genannte Schnellausbildung aus, beispielsweise die Ausbildung zum Rettungssanitäter mit einer Dauer von acht Monaten (BFH 27.10.2011, VI R 52/10) oder die Ausbildung zur Flugbegleiterin mit einer Dauer von sechs Monaten (BFH 28.2.2013, VI R 6/12). Seit 2015 liegt eine Erstausbildung hingegen nur dann vor, wenn die Ausbildung mindestens zwölf Monate in Vollzeit dauert und mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Kürzlich musste der BFH nochmals zur alten Rechtslage bis 2014 entscheiden

Sein positives Urteil: Weiterlesen

Vorsorgeaufwendungen: Kein Abzug in Deutschland bei Tätigkeit in Drittstaat

Wenn Vorsorgeaufwendungen, insbesondere Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, sind sie in Deutschland grundsätzlich nicht als Sonderausgaben absetzbar. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Vorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben in der deutschen Steuererklärung absetzbar, soweit

  • sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit Arbeitslohn stehen, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder der Schweiz erzielt wurde,
  • diese Einnahmen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei sind und
  • der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dieser Einnahmen zulässt (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Vor nicht allzu langer Zeit hat der Bundesfinanzhof in einer Serie von Urteilen entschieden, dass Beiträge zur Pflegeversicherung aus dem EU-Ausland in Deutschland auch dann als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige im Ausland zwar eine Entlastung für die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung erhalten hat, aber eben nicht für die Pflegeversicherung. Das bedeutet: Die Wörter „keinerlei steuerliche Berücksichtigung“ sind für den jeweiligen Versicherungszweig gesondert zu prüfen. Beachten Sie dazu den Blog-Beitrag „Vorsorgeaufwendungen: Abzug in Deutschland auch bei Auslandstätigkeit?

Es wurden also einige Fragen rund um Beiträge im Zusammenhang mit Einkünften aus dem EU-Ausland geklärt. Aber wie sieht es mit Beiträgen aus, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften aus Drittstaaten stehen? Weiterlesen

Steuerfreie Zuschüsse mindern abziehbare Werbungskosten

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, und zwar zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung gibt es einen weiteren Steuervorteil: Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Aber ist auch eine Kombination der beiden Steuervorteile zulässig? Also ein Abzug von Kindergartenbeiträgen trotz eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses? Nein, sagt der BFH. Mit Beschluss vom 14.4.2021 (III R 30/20) hat er entschieden, dass die als Sonderausgaben abziehbaren Kindergartenbeiträge um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen sind.

Nunmehr hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20). Weiterlesen

Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft: Eigentlich Werbungskosten, aber …

Lassen sich Ehegatten scheiden, kommt es zum so genannten Versorgungsausgleich. Ziel ist, dass beide Partner mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden (www.deutsche-rentenversicherung.de). Letztlich bedeutet dies aber, dass der Ausgleichsverpflichtete einen Teil seiner Rentenanwartschaft verliert. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und den Satzungen der Versorgungswerke besteht indes zumeist die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften ganz oder teilweise wieder aufzufüllen.

Ob die Wiederauffüllungszahlungen steuerlich unbegrenzt als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben steuerlich abziehbar sind, müsste jüngst der BFH klären. Weiterlesen

Vorsorgeaufwendungen: Abzug in Deutschland auch bei Auslandstätigkeit?

Ich gehöre einer Generation an, die sich noch daran erinnern kann, wie einfach die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen war. Ja, ich konnte den steuerlichen Abzug der Sonderausgaben sogar ohne Zuhilfenahme eines Computers oder zumindest eines Formulars per Hand ausrechnen. Lang, lang ist´s her. § 10 EStG ist zu einer Vorschrift verkommen, die wohl nur noch Wenige durchschauen.

Richtig spannend wird es dann aber noch, wenn Auslandssachverhalte hinzukommen. Man glaubt es kaum, aber zuletzt gab es mehrere Verfahren vor dem BFH, in denen es um die Auslegung des Wortes „keinerlei“ ging. Wenn Sie denken, ein solches Wort sei nicht interpretierbar, dann haben Sie die Rechnung ohne den BFH gemacht. „Keinerlei“ bedeutet eben nicht „keinerlei“. Doch der Reihe nach. Weiterlesen

Riester-Rückforderungen: Nun sind die Finanzämter gefragt

Zahlreiche Riester-Sparer blicken erstaunt, wenn sie Post vom Finanzamt erhalten und ihnen mitgeteilt wird, dass der bereits gewährte Sonderausgabenabzug für mehrere Jahre zu kürzen sei, weil die Voraussetzungen für den Abzug nicht vorgelegen hätten. Die Rückforderungen sind mitunter recht hoch. Zugegebenermaßen sind die Rückforderungen überwiegend begründet, doch eben nicht immer. Und hier sahen sich die Riester-Sparer im wahrsten Sinne des Wortes in der AO-Falle:

Das Finanzamt reagierte nur auf die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und fühlte sich insoweit wie an einen Grundlagenbescheid gebunden. Eine eigenständige Prüfung nahm es nicht vor. Einwendungen des Steuerpflichtigen müssten bei der Zulagenstelle erfolgen. Doch entsprechende Einwendungen bei der ZfA wiederum waren – und sind – gar nicht so einfach, da erstens vielfach gar nicht klar, wo der Fehler liegt, da die Bescheidbegründungen der Finanzämter arg zu wünschen übriglassen. Und zweitens sind die Fristen für Einwendungen bei der ZfA oftmals längst abgelaufen.

Immerhin kam Unterstützung vom BFH. Dieser hat entschieden, dass das Finanzamt eigenständig prüfen muss, ob die Voraussetzungen für die Rückgängigmachung des Sonderausgabenabzugs tatsächlich vorliegen. Weiterlesen

Rückforderung von „Riester-Abzug“: Herbe Schlappe für Finanzverwaltung

Manch Riester-Sparer hat in der Vergangenheit unangenehme Post seines Finanzamts erhalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der bereits gewährte Sonderausgabenabzug für mehrere Jahre zu kürzen sei, weil die Voraussetzungen für den Abzug nicht vorgelegen hätten. Ich nehme an, dass die Rückforderungen überwiegend zurecht erfolg(t)en.

Doch es gibt auch Fälle, in denen diese falsch sind. Und dann beginnt das verfahrensrechtliche „Elend“. Weiterlesen